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- Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
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Juhu da hat der deutsche Amtsschimmel aber gewiehert.



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@ Johnny: die Schilder DARFST DU aber abschrauben, dann können die im Trüben fischen.
Übrigens: alles, was öffentlich SICHTBAR ist , ist noch lange kein Verkehrsraum.
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~M~
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Ralf
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PräzisionRalf schrieb: Das ist alles irgendwie halb schräg an den Tatsachen vorbei. Schaut einfach mal in unserer Oldtimerrecht-Ecke vorbei, da steht's vom Anwalt präzise formuliert ...
Grüße
Ralf
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P.S.: Bitte bennent mal die Rechtsnorm, wonach auf privaten Grund eine VORHANDENE Zulassung auch DOKUMENTIERT sein muss.
Auch einen Personalsausweis MUSS ich nicht in der Öffentlichkeit mitführen.
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Um nach längerer Zeit mal wieder auf das Ausgangsproblem zurückzukommen:
bislang war keine Antwort zutreffend ,weil ständig die StVO und die StVZO durcheinandergeworfen werden.
Die zeitlichen Abstände der HU und deren Durchführung ist in der StVZO und der zugehörigen Anlage VIII geregelt.
In der StVZO gibt es keinen "privaten" , "nichtöffentlichen" oder sonstigen Verkehrsraum. Die Pflicht zur regelmässigen HU-Vorführung resultiert ausschliesslich aus einer vorhandenen Zulassung. Solange das Fzg zugelassen ist ,ist es also zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten zu prüfen. Einzige Ausnahme: Das Fzg befindet sich zu diesem Zeitpunkt nicht in D ,dann muss es unverzüglich nach erfolgtem Grenzübertritt vorgestellt werden.
Ich empfinde es schon als eine Errungenschaft das man wieder zur alten Regelung zurückgekehrt ist (wann im wahren Leben kommt sowas schonmal vor) und man bei leicht überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 2 Jahre erhält. Schließlich zahlt man ja auch den vollen Preis
Das ist nun ein absoluter Rückschritt ,der zudem für mich noch den schlechten Beigeschmacks der Bestechung enthält.
Hat für mich den Anschein ,dass eine Ordnungswidrigkeit dann keine ist ,wenn man dafür einen vorher festgelegten Betrag bezahlt.
Das "2 Jahre = voller Preis" ist kein Argument,denn man bezahlt nicht für einen Zeitraum (man erwirbt ja keine 2-Jahresgarantie),sondern bezahlt für eine Dienstleistung ,und diese Dienstleistung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch ,und diese muss bezahlt werden.
Wer glaubt,mit dem Preis für eine HU wäre eine Plakette für 2 Jahre erkauft, glaubt wahrscheinlich auch ,dass eine HU bei einem Bus,welcher bekanntlich alle 3 Monate geprüft werden muss,nur ein Achtel der eines PKW kostet.
MfG Volker
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