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Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Der ganz normale Behördenwahnsinn
« am: 21. November 2013, um 23:02:19 Uhr »
Zitat
sMal ne aktuelle Geschichte aus meiner " Nach-Zündapp-Zeit "
Hab meine kleine Sammlung ( R 50 , GTS 50 und KS 80 ) aufgelöst . Die KS war als Motorrad umgemeldet und TÜV war abgelaufen seit 05/2007 . War aber noch angemeldet , da ich für die Restauration länger als 1 Jahr eingeschätzt hatte und ich die damalige Vollabnahme ( mir fehlten die Unterlagen für den Umbau )dadurch umgehen wollte .
Vor ca. 3 Wochen hab ich die KS an ein Forenmitglied in , sagen wir , mehr oder weniger Einzelteile , aber vollständig gegen einen kleinen Obulus verkauft .
Hab die KS danach ordnungsgemäß abgemeldet und dann flattert mir eine " Anhörung zum Bußgeldverfahren " in den Briefkasten mit der bitte um Stellungnahme .
Ich zurückgeschrieben .... Fahrzeug zerlegt ... lag in Garage in Teilen .... nie auf öffentlicher Strasse bewegt ... und jede Menge Zeugen ,mit Namen und Adresse angegeben .
Heute wieder Post bekommen : " Das Abstellen auf ihrem Privatgrundstück stellt einen Verstoß dar ..... ich bitte sie entsprechende Belege beizufügen ( Fotos ) .... "
Hääää , spinnen die , wie soll ich den Bilder von etwas machen , das ich nicht mehr besitze ???
Nach einigem googeln kam ich dann zur Erkenntnis , das mir nach etlichen §§§ ein Bußgeld von 40€ und 2 Punkte drohen .
Nun , damit könnte ich leben , hab eh keine Punkte , aber die 40€ stinken mir , sa ich auch immer brav meine Steuern bezahlt hatte , waren während der ganzen Zeit 60 € !!
Mir geht es hier mehr um das Prinzip , wie im Nachhinein der Stadtsäckel wieder gefüllt werden soll .
Anwalt ?? - Lohnt sich nicht , würde teurer werden , aber ich hab noch gute bekannte mit Beziehung zur lokalen Presse .... Ich werd das mal in einer oder zwei Bochumer Zeitungen öffentlich machen .
Glück Auf und allzeit gute Fahrt
Olli
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Eine Auflage war, als das zurückkleben der TÜV-Plaketten vor 2 Jahren aufgehoben wurde, das Fahrzeughalter mit überzogener Plakette mit einem Bußgeld belegt werden. Ich empfinde es schon als eine Errungenschaft das man wieder zur alten Regelung zurückgekehrt ist (wann im wahren Leben kommt sowas schonmal vor) und man bei leicht überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 2 Jahre erhält. Schließlich zahlt man ja auch den vollen Preis. Und jetzt regt sich da so ein Traumtänzer über schlappe 40 Euro Bußgeld auf. In welcher welt leben wir denn???
mit kopfschüttelndem Gruß
J.B.
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Stinken würden mir die 2 Punkte, aus denen wird doch vermutlich einer von den neuen 8.
Gruß
Michael
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~M~
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Viele Grüße
Mario
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njein - das gilt nur, falls das private Grundstück kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
Grüße
Ralf
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