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Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..

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10 Jahre 1 Woche her - 10 Jahre 1 Woche her #38741 von goggo
Inzwischen ist es ja in unseren Kreisen bekannt das man den Tüv auch bei zerlegen Fahrzeugen machen muss .. aber meine Frage kann man hier was von Seiten der IKM unternehmen , das ist ja oft ein Problem vor allem wenn man ein original Zugelassenes Kennzeichen erhalten will ... lest selber aus einem Moped Forum:

Der ganz normale Behördenwahnsinn
« am: 21. November 2013, um 23:02:19 Uhr »

Zitat

sMal ne aktuelle Geschichte aus meiner " Nach-Zündapp-Zeit "
Hab meine kleine Sammlung ( R 50 , GTS 50 und KS 80 ) aufgelöst . Die KS war als Motorrad umgemeldet und TÜV war abgelaufen seit 05/2007 . War aber noch angemeldet , da ich für die Restauration länger als 1 Jahr eingeschätzt hatte und ich die damalige Vollabnahme ( mir fehlten die Unterlagen für den Umbau )dadurch umgehen wollte .
Vor ca. 3 Wochen hab ich die KS an ein Forenmitglied in , sagen wir , mehr oder weniger Einzelteile , aber vollständig gegen einen kleinen Obulus verkauft .
Hab die KS danach ordnungsgemäß abgemeldet und dann flattert mir eine " Anhörung zum Bußgeldverfahren " in den Briefkasten mit der bitte um Stellungnahme .
Ich zurückgeschrieben .... Fahrzeug zerlegt ... lag in Garage in Teilen .... nie auf öffentlicher Strasse bewegt ... und jede Menge Zeugen ,mit Namen und Adresse angegeben .
Heute wieder Post bekommen : " Das Abstellen auf ihrem Privatgrundstück stellt einen Verstoß dar ..... ich bitte sie entsprechende Belege beizufügen ( Fotos ) .... "
Hääää , spinnen die , wie soll ich den Bilder von etwas machen , das ich nicht mehr besitze ???
Nach einigem googeln kam ich dann zur Erkenntnis , das mir nach etlichen §§§ ein Bußgeld von 40€ und 2 Punkte drohen .
Nun , damit könnte ich leben , hab eh keine Punkte , aber die 40€ stinken mir , sa ich auch immer brav meine Steuern bezahlt hatte , waren während der ganzen Zeit 60 € !!
Mir geht es hier mehr um das Prinzip , wie im Nachhinein der Stadtsäckel wieder gefüllt werden soll .
Anwalt ?? - Lohnt sich nicht , würde teurer werden , aber ich hab noch gute bekannte mit Beziehung zur lokalen Presse .... Ich werd das mal in einer oder zwei Bochumer Zeitungen öffentlich machen .

Glück Auf und allzeit gute Fahrt
Olli

Letzte Änderung: 10 Jahre 1 Woche her von goggo.

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10 Jahre 1 Woche her #38742 von Johnny Burnette
dieser Beitrag da gehört wohl mehr oder weniger in ein Witzblatt!!!

Eine Auflage war, als das zurückkleben der TÜV-Plaketten vor 2 Jahren aufgehoben wurde, das Fahrzeughalter mit überzogener Plakette mit einem Bußgeld belegt werden. Ich empfinde es schon als eine Errungenschaft das man wieder zur alten Regelung zurückgekehrt ist (wann im wahren Leben kommt sowas schonmal vor) und man bei leicht überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 2 Jahre erhält. Schließlich zahlt man ja auch den vollen Preis. Und jetzt regt sich da so ein Traumtänzer über schlappe 40 Euro Bußgeld auf. In welcher welt leben wir denn???

mit kopfschüttelndem Gruß

J.B.

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10 Jahre 1 Woche her #38748 von goggo
Das der sich aufregt verstehe ich auch nicht.,vermutlich weil die KKR ja nur um die 40Eur Versicherung kosten und deshalb gerät so ein angemeldetes Moped schnell in Vergesssenheit.

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10 Jahre 1 Woche her #38749 von Ronnie1958
Ich verstehe es aber ebenso nicht wie der zitierte Mopedbesitzer. Wenn ich ein Fahrzeug mit abgelaufener HU im öffentlichen Raum bewege, ist das mit dem Bußgeld klar. Aber wenn es auf einem Privatgrundstück steht? Und seit wann ist das Abstellen eines nicht fahrtauglichen Fahrzeugs auf privatem Gelände verboten? Solange es die Umwelt nicht gefährdet, geht die das nichts an!

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10 Jahre 1 Woche her #38750 von Sierra
Bevor wir hier wild spekulieren, sollte man uns mal die Rechtsgrundlagen des Bescheides (erging überhaupt einer) mitteilen.

Stinken würden mir die 2 Punkte, aus denen wird doch vermutlich einer von den neuen 8.

Gruß
Michael

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10 Jahre 1 Woche her #38751 von VOLVO aG
Mal ein anderer Ansatz: Man dürfte sein eigenes Auto auch verbrennen; strafrechtlich spricht hier zunächst einmal nichts dagegen, soweit niemand geschädigt wird. Natürlich greifen dann Umweltgesetze, und der Ärger wäre vorprogrammiert.

~M~

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10 Jahre 1 Woche her #38754 von Mario
Also ehrlich gesagt sehe ich hier keinen Ansatz für die IKM.

Viele Grüße
Mario

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10 Jahre 4 Tage her #38808 von Ralf
Das Thema hatten wir hier schon vor geraumer Zeit, vielleicht sollte man mal die Suchfunktion bemühen. Nach meiner Erinnerung liegt es in der Oldtimmerrecht-Ecke herum. Quintessenz war nach meiner Erinnerung, dass einem nichts passieren kann, so lange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum (zu dem unter gewissen Umständen auch Privatgrundstücke gehören können) abgestellt ist und keine abgelaufene TÜV-Plakette von öffentlichem Verkahrsraum aus zu sehen ist.

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10 Jahre 4 Tage her #38809 von oldierolli
Hallo, auf allen privaten Grundstücken gibt es keine Dokumentationspflicht einer VORHANDENEN Zulassung. (Schilder abbauen und zu Hause verwahren). Freien privaten Gruß. Rolf

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10 Jahre 3 Tage her #38810 von Ralf
Hallo Rolf,
njein - das gilt nur, falls das private Grundstück kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
Grüße
Ralf

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