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Oldtimerverkauf - Ein Justizskandal?!

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9 Jahre 6 Monate her #38589 von G.Hommel
Hallo liebe Leser,
mir ist aufgrund eines Autoverkaufs im Jahre 1998 ein finanzieller Schaden von derzeit rund 100.000 € (bei einem Verkaufswert des Fahrzeugs von damals 65.000 DM), aufgrund zweifelhafter Entscheidungen der zuständigen Rechtsstände (Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft), entstanden.
Nach einigen Recherchen bin ich leider kein Einzelfall solcher Entscheidungen. Wie weitreichend diese sein können, möchte ich gerne an meinem konkreten Fall darstellen. Ich bin mittlerweile 70 Jahre alt und habe in meinem Leben schon viele scheinbar unwirkliche Dinge erleben dürfen. Dieser Fall ist jedoch das Kurioseste, was mir bisher wiederfahren ist.
Ich möchte so viele Menschen wie möglich auf meinen Fall aufmerksam machen und sie sensibilisieren. Denn ein Autoverkauf ist in unserer Gesellschaft nichts Außergewöhnliches und wirkt so banal. Die Folgen können jedoch auch viele Jahre nach dem Verkaufsabschluss immens sein, wie ich selbst erleben durfte. Zudem möchte ich auf scheinbar überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft aufmerksam machen. Denn durch diese Überlastung werden vermeintlich leichtfertig Urteile gefällt, die Existenzen bedrohen oder gar zerstören können.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit und Lust finden, meinen Fall detailliert nachzulesen. Die Details finden Sie unter:

www.dropbox.com/s/yululw6162224kv/Justiz...ehbaren%20Folgen.pdf


Zudem wird eine Darstellung auf n-tv am 03. Dezember um 18.25h ausgestrahlt. Gerne können Sie mich kontaktieren. Ich freue mich auf einen regen Austausch und hoffe, Andere vor solchen Kuriositäten bewahren zu können.

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #38590 von Johnny Burnette
ich persönlich halte die ganze Geschichte für äußerst fragwürdig.

Da kauft jemand angeblich eine Corvette C1,5 für die stoze Summe von damals 65.000 DM nur aufgrund eines Fotos ohne das Auto gesehen zu haben und zahlt auch noch 50.000 DM auf einer Messe bar an??? Der hatte 50.000 DM bar auf ner Messe dabei? Wie geil ist das denn? Und dann wird über ein Geschäft in einer solchen Höhe mit diesen Voraussetzungen noch nicht einmal ein Vertrag gemacht zumal das Geschäft bei Übergabe dieser hohen Anzahlung noch nicht einmal zu Ende vollzogen wird. So dämlich können eigentlich weder Verkäufer noch Käufer gewesen sein und schon garnicht einer der damals 50.000 DM mit sich rumschleppte. Im übrigen wäre der Preis für eine Corvette von 65.000 DM damals für das Modell von 1958 bis 1960 (ich besaß damals selbst eine 59er sogar mit originalem 283er Motor) schon an der Obergrenze gewesen aber nicht für das eher ungeliebte Zwischenmodell mit der neueren Heckpartie passend.

Warum also sollte jemand ernsthaft so viel Geld anzahlen und noch nicht mal ein Stück Papier über den Kauf vorweisen können und dann den Gegenstand auch nicht mehr abholen?

Eine ähnliche Sache ist mir einmal zu etwa der gleichen Zeit mit einem Lincoln Continental Cabrio passiert was 7000 Euro kosten sollte. Der Käufer zahlte 3000 Euro an und holte dann das Fahrzeug nicht inder im Kaufvertrag vereinbarten Zeitspanne ab und ließ sogar die gesetzliche Rücktrittsfrist verstreichen wollte aber anschließend vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach der Verjährungsfrist von 2 Jahren habe ich die Anzahlung behalten und das Fahrzeug anderweitig verkauft.

Warum geht der Verkäufer bei den geschilderten Fakten nicht in Revision. Die Chancen das ganze doch noch zum Guten zu bewegen ständen doch gar nicht so schlecht.

Merkwürdigkeiten über Merwürdigkeiten. Oder doch nur eine erfundene Räuberpistole???
Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von Johnny Burnette.

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9 Jahre 6 Monate her #38591 von Alteschätzchen
Ich schließe mich J.B. an.

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9 Jahre 6 Monate her #38592 von VOLVO aG
Pressemitteilung

[Zitat Anfang]

Denn, so wissen wir von Fachleuten, Zitat: „Der Strafrichter muss sehr wohl den Sachverhalt ermitteln – bei derartiger Ausgangslage, dass also der noch lebende Verkäufer einen völlig anderen Fall schildert als ein Dritter, wäre es in anderen Bundesländern auf jeden Fall zur Anklage und Hauptverhandlung gekommen.

[Zitat Ende]

Nicht nachvollziehbar ist die Aussage bezüglich der Hauptverhandlung und den Bundesländern, da BGB und StGB sowie weitere Gesetze, Verordnungen... allgemeinverbindlich sind; wenngleich die Todesstrafe in Art. 21 Hessische Landesverfassung verankert ist: Bricht Landesrecht Bundesrecht? (EU-Recht einmal außen vor)

Zugegeben: Der ganze Sachverhalt ist kurios; zumal sich diese Rechtsstreitigkeit seit mehr als zehn Jahren hinzieht. Nur stellt sich die Frage an die Gerichtsbarkeiten, vorzugsweise an deren entsprechenden Kammern.

Michael

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9 Jahre 6 Monate her #38593 von VOLVO aG
Falls Ihr nicht die gesamte Pressemitteilung studiert haben solltet:

Am Ende die Telefonnummer; nun sind wir einmal weiterhin gespannt auf ein Zwischen- oder das Endergebnis der Juristen.

...wir bleiben entspannt, besser spannende Grüße... würde R. schreiben...

~M~

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9 Jahre 6 Monate her #38594 von Johnny Burnette
es verwundert mich auch sehr das diese Geschichte nicht im deutschen Corvette-forum nachzulesen ist.

Mir sind auch einige Corvettefahrer aus dem Rhein-Main-Gebiet persönlich bekannt die ich mal ansprechen werde ob ihnen der Fall bekannt ist. Da die deutsche Corvettescene recht rührig ist und man sich eigentlich über das gesamte Bundesgebiet recht gut kennt müßten ja Leute aus der entsprechenden Gegend den Fall eigentlich kennen.

J.B.

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9 Jahre 6 Monate her #38600 von oldierolli
Hallo, sicherlich sind viele Juristen arbeitsmäßig überlastet. Deshalb muss man ihnen bei Verträgen und Konflikten immer eindeutige Formulierungen, Beweise und Daten liefern, da sie ja selten Mediziner, Ingenieure und sonstige Fachleute sind und sich sonst immer auf "Gutachter" beziehen müssen, die sich zudem oft nach Interessenlage widersprechen (müssen). Das Ergebnis kennt man ja. Zur Verdeutlichung: bei PKW-Kaufverträgen reichen nicht die braven Musterformulare, sondern es muss zu der Angabe einer Fahrleistung auch noch die KLARE KONSEQUENZ "wenn eine höhere Laufleistung durch Vorbesitzer/Werkstätten nachgewiesen werden kann, wird der Vertrag bei Bekanntwerden rückabgewickelt OHNE Anrechnung einer Nutzungsentschädigung bei voller Erstattung des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Rückgabe" hineingeschrieben werden. Da KÖNNEN Juristen keinen Spielraum mehr finden und Gutachter sind arbeitslos. Eiskalt vertragsbrutalen Gruß. Rolf

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #38603 von VOLVO aG
... nur Rolf,

auch in Medizinerkreisen gibt's Gutachten oder Gegengutachten, zum Beispiel. Interessant für mich war jedoch die Aussage bezüglich der anderen Bundesländer, wie bereit zuvor geschildert.

Viele Grüße
Michael

PS: Berlin wäre wirklich einmal einer Reise wert...
Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von VOLVO aG. Grund: Berkin wäre...

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #38606 von VOLVO aG
Parallelen zu ... Einer der unendlichen Geschichten?

Frage

Guten Tag, ich würde das Auto gern besichtigen, dazu aber meine Anwälte und auch meinen Sicherheitsdienst mitbringen. Ich bin eine bekannte Person und stehe in der Öffentlichkeit, daher diese Sicherkeitsmassnahmen. Ist das für Sie akzeptabel?

Mit vorzüglichem Gruss S.D.

P.S. gibt es in Ihrer Nähe einen Flughafen, den wir mit unserem Learjet direkt anfliegen können?
P.P.S. Wäre Ihnen Barzahlung recht? Bei Gefallen würde ich das Fahrzeug gern direkt mitnehmen.

Antwort

Vielen Dank für Ihr Interesse, eine Ausnahme für Ihre Sicherheitskräfte und Anwälte aufgrund Ihrer Stellung kann ich machen aber nur unter der Bedingung Sie müssen die Personen Namentlich nennen die mit Ihnen mein Auto besichtigen werden. Ein Airport ist in der Nähe, da können Sie nach Anmeldung sicher und gut Landen. Jedoch möchte ich Hinweisen Sollte Ihnen das Auto gefallen dann bitte ich Sie korrekt die Regeln von Ebay einzuhalten das dürfte für Sie Aufgrund Ihrer Öffentlichen Stellung kein Problem sein. Ich werde das in jedem Falle einhalten. Bei gefallen können Sie nach Ihrer freien Entscheidung das Online vor Ort machen damit alles Korrekt ist. Meine beiden Anwälte machen die Führung und verfügen über entsprechende Vollmachten und stehen in direkten Kontakt mit mir. Die Zahlungsmöglichkeiten sind in der Ausschreibung angegeben. Sollten Sie in Bar Bezahlen so werden aus Sicherheitsgründen die Scheine geprüft. Damit eine Prüfung der Echtheit und Zählung des Geldes zügig vorangeht empfehle ich die Scheine in der Größe von 500 Euro. Wenn alles korrekt gemacht wird und Bestätigt ist, können Sie sicherlich das Fahrzeug direkt mitnehmen denn dann gehört es Ihnen. Damit Ihnen nichts mehr im Wege steht, bitte ich Sie die Geforderten Unterlagen wie in der Ausschreibung stehen zur Prüfung zu senden damit ein Termin vereinbart werden kann.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von VOLVO aG. Grund: minimale Änderungen

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #38652 von VOLVO aG
Programmvorschau für den 3. Dezember 2013

01:00
Die größte Bombe der Welt
...
03:05
Von Spreewaldgurken bis FKK
...
06:00
Nachrichten
...
16:10
So enstand Europa
...
18:00
Nachrichten

18:20
Telebörse

18:35
Ratgeber - Bauen & Wohnen

19:00
Nachrichten

19:05
Take Off

20:00
Nachrichten

20:05
Die verücktesten Orte der Welt

21:00
Nachrichten

21:05
Die spektakulärsten Fahrzeuge der Welt

22:00
Nachrichten

22:05
Die geheimnisvollsten Untergründe der Welt

22:45
Telebörse

23:00
Nachrichten

23:05
Das Duell bei n-tv
Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von VOLVO aG. Grund: Aenderung der angekuendigten Sendezeit?

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