Logo

FRAGE: Strategische Planung und Zielrichtung des Protests

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #296 von Mario
Hallo Mitstreiter,

ich habe mir mal die Münchner Veröffentlichungen durchgelesen und bin auf einen Passus gestoßen, der meines Erachtens strategisch wichtig ist.

Quelle München: www.muenchen.de/cms/p...ersammlung_061213.pdf

<i>... bedeutet u.a., dass keine generellen Ausnahmen für gesamte Gruppen etc. vorgesehen sind.

<b>Ausnahmen für gesamte Gruppen, wie z.B. Oldtimer, sind entweder
- nachträglich in der 35. BImSchV
- oder unter bezug auf § 40 Abs. 3 BImSchG,
also in beiden Fällen durch Bundesverordnung, zu regeln...</i></b>

Quelle 35. BImSchV: (Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
www.buzer.de/gesetz/7...gesetz/7387/index.htm

Meiner Meinung ist eine Änderung der 35. BImSchV schwierig.


Das hier sieht für mich interessanter aus:

Quelle BImSchG: (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz)
www.buzer.de/gesetz/6...gesetz/6306/index.htm

§40: (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen.

<i>§51: § 51 Anhörung beteiligter Kreise:
Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von
<b>- Vertretern der Wissenschaft,
- der Betroffenen,
- der beteiligten Wirtschaft,
- des beteiligten Verkehrswesens und
- der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden</b>
zu hören.</i>

Können wir nicht unsere Bundestagsabgeordneten ein wenig anstacheln, sich um Aufnahme der H- und 07er-Kennzeichen zu kümmern ?

Wenn das so stimmt, ist die Zielrichtung regionaler Demonstrationen und Aktionen eher zweifelhaft. Letztlich kann Einfluß darauf nur über Bundestag, Bundesrat (Bundesländer) und über die Anhörung erfolgen.

Insofern würde mich interessieren, wer von den Betroffenen überhaupt gehört wurde. Wer hat unsere Interessen bis jetzt vertreten ?

Müssen wir vielleicht wirklich dem ADAC in den Hintern treten, dem DEUVET endlich Beine machen ?

Welche

Gruß JEns

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #297 von Mario
Da gibt es anscheinend schon einen Artikel

http://www.rottmann-hinderli...D=106783&amp;catID=21

Ursprung: Zusammenfassung von &quot;Kennzeichnungsverordnung für emissionsarme Kraftfahrzeuge und Feinstaub&quot;
von Prof. Dr. Lothar Knopp, original erschienen in: NZV 2006 Heft 11, 566 - 569.

Zitat:&quot;... Der Auffassung des ADAC, dass ein Fahrverbot für PKW verfassungsrechtlich bedenklich sei, erteilt er eine Absage.&quot;


Quelle: Dr. Manfred Rack, Rechtsanwalt und Notar, Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main
http://www.umweltrechtsrepor...e/news/DATA_21771.htm

Bearbeitungsstand 10.11.2006
Identifikations-Nr. 21771
Rubrik Verkehr
Bezeichnung: Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV

Das Bundesumweltministerium kommt mit der Verordnung einer Bitte der Länderverkehrsministerkonferenz nach. Soweit örtliche Fahrverbote verhängt werden, sollen, wird es nun den örtlichen Behörden möglich, dieses Verbot zu differenzieren und auf vergleichsweise schmutzige Diesel-Fahrzeuge zu beschränken.[/i]

Das würde wiederum bedeuten, daß die einzelne Regionalbehörde Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Auslegung hat ? :oops: Ich bin derzeit etwas verwirrt.

Gibts verdammt nochmal keinen Oldtimerfahrenden Rechtsverdreher hier im Forum ?

JEns

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #298 von Mario
Hallo,

tja, der Ball wird zwischen Bund und Ländern hin und her geworfen.
Eine konkreten Angriffpunkt gibt es nicht. Beide wollen sich nicht die Hände schmutzig machen und den einstmals verzapften Mist so schnell wie möglich vom Tisch haben...

Der Bund hätte einfach eine Sonderplakette (neben den rot/gel/grünen) für mobiles Kulturgut und Sonderfahrzeuge vorsehen können.

Die Länder und Kommunen sind nun im Zugzwang und teilweise damit wohl überfordert. Letzendlich wird die Vorgabe vom Bund nix bewirken - wie man an den Messwerten beim Bush-Besuch in Mains sah - und da sind weitere Ausnahmen dann nur zu schnell als spätere Schuldzuweisung Bund vs. Länder denkbar.

Ich möchte mich hier nicht dazu beleidigend äußern... grummel $%&amp;$...

Aber man muss dies ja nicht nur als Nachteil sehen, denn so bleiben uns deshalb zwei Angriffpunkte:
a) weiter beim Bund um eine bundesweite Ausnahemeregelung zu kämpfen
b) bei Ländern und Kommunen Ausnahmen für Umweltzonen erkämpfen

Einige meiner Vereinskollegen sind Juristen und wollen wenn es soweit ist dagegen klagen - im Sinne von Enteignung. Aber dass wird erst 2008 sein und bis dies dann zu Ergebnissen führt haben wir beim deutschen Rechtssystem schnell 2010 oder 2012 mit dann neuen Umweltauflagen und das Spiel geht weiter...

Deshalb sollten wir auch 2007 einfach weiter kämpfen um Öffentlichkeit für unser Ziel und gegen Fahrverbote für mobiles Kulturgut...

Grüße aus Berlin

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #299 von Mario
zwei strategische Stoßrichtungen:

1. Die sanftere Strategie in Richtung der Landesregierungen:
- um auf dem kleinen Dienstweg Ausnahmegenehmigungen zu erlangen
- damit diese auf grüne Kommunen mäßigend einwirken können,
es sei denn, die Landesregierung ist seeehr stur.

=&gt; zuerst Einladung von Mitgliedern der jeweiligen Landesregierung oder der regionale Bundestagler zu Oldtimerveranstaltungen (z.B. auch als Beifahrer?),
=&gt; den regionalen Landtagler als Referent zum Oldiestammtisch einladen
=&gt; die kleinen, netten Oldtimerdemos wie in Stuttgart ...
=&gt; Presse, Privatradios, Regionalfernsehen, immer schön gestaffelt:
- erst mal nett jammern wegenfehlender Mobilität
- danach die Empörung langsam hochkochen bis zum &quot;Volkszorn&quot;


2. Die harte Strategie in Richtung Bundesregierung.
DORT muß das Thema noch viel unangenehmer werden. Nur dort können die Paragraphen der Kennzeichnungsverordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz geändert werden.
=&gt; eine Großdemo im Frühjahr
=&gt; Pressekampagne
=&gt; Lobbyarbeit über Verbände

und Feuer, Feuer, Feuer

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #300 von goggo
Bin schon in Kontakt mit einem Landtagsabgeordneten.. ehm. IHK Präsi ;)

Ziel ist über den einen Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen und auf die Verordnung wie es eigentlich die Stadtratsfraktion der CSU fordert einzuwirken..

Da ja CSU im Landtag die Mehrheit hat...

Hoff ma des beste...

Helmut

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Mehr
16 Jahre 5 Monate her #301 von Mario
Ich wüsste noch einen Punkt.

Meines Wissens (meine Frau prüft das morgen nach) wurden die Fahrverbote für Oldtimer in Italien (Rom etc) wieder aufgehoben.

Wenn EU dann gGeichheit für alle Europäer.

Kann halt passieren, das wir den Italienern die Lobbyarbeit kaputt machen.

Gruß Maxe

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.199 Sekunden