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Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. ist eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessensvertretung der Oldtimerszene. Sie setzt sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Möglichkeit zur Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne staatliche Restriktionen ein.

... denn mobiles Kulturgut braucht eine Zukunft!

Hessische Fahrzeughalter können ihr bisheriges Kennzeichen behalten

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Hessen hat als 1. Bundesland die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordndung bestehende Ausnahmemöglichkeit für den gesamten Landesbereich genutzt

Hessische Fahrzeughalter können vom 1. November an bei Umzügen innerhalb ihres Bundeslandes ihr bisheriges Autokennzeichen behalten. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch heute mit: „Damit hat Hessen als erstes Bundesland die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestehende Ausnahmemöglichkeit für den gesamten Landesbereich genutzt.“

Fahrzeughalter können damit nicht nur per Kennzeichen die Verbundenheit mit ihrer Heimatregion ausdrücken, sondern auch Zeit und Kosten für neue Schilder sparen. Der Minister sprach sich für weitere Vereinfachungen im Zulassungswesen aus und äußerte die Hoffnung, dass es mittelfristig möglich werde, das Kennzeichen auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland beizubehalten.

Posch wies darauf hin, dass die neue Regelung kein Schlupfloch für säumige Kraftfahrzeugsteuerpflichtige eröffnet: Der Halter werde auch bei einer Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ebenso wie beim Kennzeichenwechsel überprüft, ob Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Zudem wird die Versicherungswirtschaft über den Wohnortwechsel benachrichtigt, so dass gegebenenfalls die Prämien angepasst werden können.