Allgemeinverfügung Baden-Württemberg
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart – Amt für öffentliche Ordnung - zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in den Umweltzonen Stuttgarts.
Diese Allgemeinverfügung regelt auch die Ausnahmen für historische Fahrzeuge in allen Umweltzonen Baden-Württembergs.
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