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Das aktuelle Rundschreiben der Initiative (03/13)

Die Sitzung des Parlamentskreises vom 25.02.2013

Am 25.02.2013 tagte in Berlin der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut zum erstenmal in diesem Jahr.

Martin Halder informiert den Kreis über eine Personaländerung im ADAC. Nachdem Albert Kockelmann in den Ruhestand gegangen ist, hat nun Andreas Meyer, der im Parlamentskreis herzlich willkommen geheißen wurde, die Oldtimersektion kommissarisch übernommen.

Bernhard Kaluza, Vizepräsident Strategie der FIVA, gibt einen Rückblick auf die historische Entwicklung der FIVA, die zunächst als „Oldtimersport-Verband“ gegründet wurde und sich allmählich zu einer kulturellen Bewegung verändert hat mit der Aufgabe, die Interessen der Oldtimerbesitzer zu vertreten. Im weiteren Verlauf verstand sich die FIVA nicht mehr ausschließlich als Dachverband aller internationalen Oldtimerverbände, sondern als Bewahrer von historischen Fahrzeugen als Kulturgut. Vor diesem Hintergrund sei nun die Charta von Turin notwendig, welche die neue Strategie der FIVA definiert. Am 29.01.2013 wurde die Charta im Mercedes-Museum offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt und damit in Kraft gesetzt. Am 20.02.2013 hat FIVA-Präsident Horst Brüning die Charta überdies bei der UNESCO präsentiert. Eine Anerkennung der UNESCO sei aber schwierig, wie Bernhard Kaluza weiter ausführt, da diese grundsätzlich nur staatliche Einrichtungen schütze. Trotzdem soll eine Partnerschaft zwischen der FIVA und der UNESCO angestrebt werden.

Für das nächste Treffen am 03.06.2013 wird Kulturstaatsminister Bernd Neumann eingeladen, um mit ihm die Charta zu thematisieren, da diese eine gute Grundlage bietet, um auf die kulturelle Bedeutung historischer Fahrzeuge hinzuweisen.

Die Kulturkommission der FIVA wird nun zur Charta ein Handbuch erarbeiten, für das jedoch noch kein verbindlicher Erscheinungstermin zugesagt werden kann. Da ich selbst Mitglied der FIVA-Kulturkommission bin, biete ich jedem Leser an, sich jederzeit bei mir über den aktuellen Stand informieren zu können.

Leider wurden im Zusammenhang mit der Charta erneut Analogien zum Denkmalschutz bemüht. Auch hier weise ich erneut darauf hin, daß wir nicht über Denkmal-, sondern über Kulturgüterschutz sprechen. Zwei völlig verschiedene Umstände! Außerdem wurde in der Charta unter den Artikeln 1 und 3 die aktive Nutzung historischer Fahrzeuge, insbesondere auf öffentlichen Straßen, festgeschrieben.

Auch das vorgeschlagene Markierungssystem wurde erneut diskutiert. Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und eine Möglichkeit unter verschiedenen, ausgetauschte Teile zu dokumentieren. Eine sklavische Unterordnung diesem System gegenüber ist nie beabsichtigt gewesen. Darüberhinaus bieten sich noch andere Möglichkeiten an, als mit Schlagzahlen zu operieren, wie immer wieder beispielhaft und übertrieben angeführt wird. Man kann Teile, so man sich zu einer Markierung entschließt, auch farblich an unauffälliger Stelle markieren.

Zum weiteren Studium steht Ihnen die Charta im Downloadbereich in deutscher Sprache zum Herunterladen für Sie zur Verfügung.

Die EU wünscht sich eine Oldtimer-Musterdefinition für künftige Gesetzgebungen. Hierzu berichtet Herr Röhrig (VDA), daß bereits Vorschläge für eine Definition aus der EU im europäischen Parlamentskreis besprochen und auch überarbeitet wurden.

Als nächsten Tagesordnungspunkt stellt der Beauftragte des ADAC für den Nürburgring, Herr Meyersrenken, die Geschichte und Situation des Nürburgrings dar. Seit 2010 wird der Nürburgring nicht mehr von einem landeseigenen Unternehmen betrieben, sondern von einer privaten Unternehmensgruppe. Diese kam bereits ein Jahr nach Abschluß des Pachtvertrags den monatlichen Forderungen nicht mehr nach. Es kam von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz zu gesetzeswidrigen Beihilfezahlungen in Höhe von 425 Millionen Euro, was ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht war. Die Frage der Zukunft des Rings sei unsicher, bis 2014 müsse der weitere Betrieb geklärt werden. Die Insolvenzverwalter bereiten derzeit eine Ausschreibung vor, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben europaweit und diskriminierungsfrei erfolgen müsse. Es sei aber die Erteilung gewisser Auflagen denkbar. Diese könnten die Zukunft des Nürburgrings im Sinne des Motorsports als Breitensport sicherstellen. Des Weiteren verweist Herr Meyersrenken auf verschiedene Lösungsansätze zur Erhaltung der für den deutschen Motorsport bedeutenden Traditionsstätte.

Herr Jarzombek (CDU, Vorsitzender des Parlamentskreises) ist sichtlich getroffen von der dramatischen Situation und sagt zu, Herrn Kulturstaatsminister Neumann zügig auf dieses Thema anzusprechen, um evtl. das Schlimmste noch abwenden zu können.

Ein weiterer, sehr interessanter Tagesordnungspunkt behandelte eine Studie der Universität Bremen, die im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, mit dem Titel „Rechtliche Instrumente zur Förderung nachhaltigen Konsums - am Beispiel von Produkten“. Diese bereits im Juni 2012 veröffentlichte Studie enthält eine brisante Handlungsempfehlung (auf Seite 43 im PDF): „Die erst durch eine Änderungsverordnung eingeführte Ausnahme für Oldtimer, d.h. Fahrzeuge die wenigstens 30 Jahre als sind, sollte wieder aufgehoben werden.“ Doch das geht dem Umweltbundesamt offenbar nicht weit genug, denn im selben Atemzug empfiehlt man auch gleich Mofas, Laubbläser, Rasenmäher und Heizpilzen mit zu verbieten. Auch wenn mittlerweile an der Unwirksamkeit von Umweltzonen beinahe keine Zweifel mehr bestehen, sieht darüber hinaus Martin Halder keine wissenschaftliche Grundlage in der Studie. Auch wenn es angemessen wäre, seitens der Politik den Sinn der Umweltzonen grundsätzlich zu hinterfragen, so plant die aktuelle Landesregierung in NRW eine flächendeckende Regelung für das ganze Ruhrgebiet. Die alte Landesregierung hatte noch bewusst das System kommunaler Umweltzonen gewählt. Würde nun die Ausnahmeregelung für Oldtimer abgeschafft, wären Oldtimer im gesamten Ruhrgebiet ausgeschlossen.

Um sich auf das Thema der Umweltzonen vorbereiten zu können, wird der Kreis sich um eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes bemühen und diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nehmen. Wäre das Umweltbundesamt der Einladung des Parlamentskreises gefolgt, hätte man noch am selben Tag über die Studie diskutieren können.

Abschließend hat Johannes Hübner das Ergebnis seines Feldversuchs mit E10 bekanntgegeben. Er hat zwei Jahre lang 20 Fahrzeuge, darunter zwei Motorräder, der Baujahre von 1941 - 2008 insgesamt über 942.900 km mit E10 betankt. Dabei sind keine sicht- oder messbaren Beeinträchtigungen durch die Verwendung des Kraftstoffs E 10 deutlich geworden. Die Fahrzeuge werden weiterhin eingesetzt und beobachtet. Bei Interesse kann das Ergebnis bei mir per E-Mail angefordert werden.

Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. darf sich über zwei neue Fördermitglieder freuen: Zum einen hat sich eine Organisation, die Alpentour.org, und zum anderen die BMW 5er E34 IG e.V. angeschlossen. Wir heißen beide recht herzlich bei uns willkommen und freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen!

Zu guter Letzt wieder unsere Tipps für Leseratten auf unserem Infoportal: Unter der Rubrik Oldtimerrecht finden Sie einen lesenswerten Artikel mit dem Titel „Der Oldtimer in der Werkstatt“ und in unserer Leseecke haben wir für Sie Bücher über die Krupp-Lastwagen, die Traumgaragen der Maharadschas sowie über die Citroen DS rezensiert.

Mit herzlichen Grüßen aus Württemberg - wir sehen uns auf der Techno-Classica,

Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative