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Feinstaubplakette bei Überführung

In jüngerer Zeit haben Kfz-Betriebe teilweise Schwierigkeiten bei der Überführung von Fahrzeugen mit rotem Nummernschild. Demnach kam es beim Fahren in Umweltzonen aufgrund einer fehlenden Feinstaubplakette zu Bußgeldern. Da die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen in der Regel nur kurzfristig bewegt werden, ist das dauerhafte Anbringen einer Feinstaubplakette nicht sinnvoll und wird auch in der Regel nicht verlangt.

Stattdessen empfiehlt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe folgendes Vorgehen: Generell sollte bei der Überführung eines Fahrzeuges mit rotem Kennzeichen eine dem Schadstoffausstoß entsprechende rote, gelbe oder grüne Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des roten Nummernschildes bereitgehalten werden. Diese kann zum Beispiel mit einer Schutzhülle an die Windschutzscheibe angebracht werden.

Allerdings weist der ZDK daraufhin, dass es diesbezüglich kein einheitliches Vorgehen der Behörden gibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Kfz-Betriebe über die jeweilige Handhabung bei den Gemeinden, Kommunen und Städten, die eine Umweltzone eingerichtet haben, erkundigen.

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Quelle: KFZ-Betrieb online