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Ausnahme für Oldtimerreifen

Oldtimerreifen sind nicht von der Verordnung über Reifenrollgeräuschemissionen betroffen.

Durch die Umsetzung der ECE-Regelung 117 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen“ werden einige Reifen aus dem Handel verschwinden. Die Verordnung wird nach einem Stufenplan ab 1. Oktober 2009 wirksam.

Durch ausführliche Gespräche mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten konnte der DEUVET klären, dass Reifen, die ausschließlich für vor dem 1. Oktober 1990 erstmalig zugelassene Fahrzeuge bestimmt sind, davon ausgenommen sind. Dadurch ist der Reifenersatz für Oldtimer und Youngtimer weiterhin gewährleistet und dem betroffenen Handel kann Entwarnung signalisiert werden.

Quelle: DEUVET