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Diesel-Fahrverbote: Außergerichtliche Einigung in Darmstadt

Im Streit um saubere Luft hat sich das Land Hessen mit den Klägern Verkehrsclub Deutschland (VCD) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Für zwei von Stickstoffdioxid (NO2) besonders belastete Straßenzüge gibt es ab Juni 2019 Diesel-Fahrverbote. Dabei sei nachgewiesen worden, dass dies zu keinen Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen in der Stadt führe, teilte der VCD mit.

Teil der Einigung zwischen den klagenden Verbänden und den zuständigen kommunalen Behörden sind auch weitere Maßnahmen der Stadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs. Für den Fall, dass die Luftqualität doch nicht so gut werden sollte, wie erwartet, wurde bereits eine weitere Verständigung vereinbart. Es ist das erste Mal, dass in einem Prozess um Diesel-Fahrverbote eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde. (ampnet/jri)