Logo

Kommentar: So gemeinnützig wie eine Grippewelle vor Weihnachten

Kaum hatte die CDU auf ihrem Parteitag in Hamburg den letzten Tagesordnungspunkt abgehakt, lief das vom Koalitionspartner geführte Umweltministerium gemeinsam mit der Grünen-Chefin Annalena Baerbock von der Opposition Amok. Grund: Die christlichen Demokraten hatten beschlossen die Gemeinnützigkeit der sogenannten Deutschen Umwelthilfe in Frage zu stellen und ihr keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.

Die Unions-Fraktion sollen „darauf hinwirken, dass bereits etatisierte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt wurden, mit einem Sperrvermerk versehen werden und in künftigen Haushalten keine Mittel mehr für die DUH etatisiert werden“, hieß es wörtlich. Zudem fordert die CDU eine Prüfung, ob die DUH „noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ließ ihren Sprecher daraufhin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ausrichten, das Ministerium werde sich dagegen wehren und die Förderung der DUH nicht streichen: „Wir werden wie immer die Fördermittel projektbezogen anschauen und wie in der Vergangenheit bewilligen." Im gleichen Blatt ließ sich die grüne Annlena Baerbock mit dem Satz zitieren: „Just nachdem sich die CDU für ihre innerparteiliche Demokratie feierte, will sie zivilgesellschaftlichen Akteuren ihre Arbeitsgrundlage entziehen - aus politischen Gründen. Das ist zynisch." In Deutschland werde „aus gutem Grund die Frage von Gemeinnützigkeit nicht politisch entschieden“.

Das stimmt, Frau Baerbock, aber die DUH ist so gemeinnützig wie eine Grippewelle vor Weihnachten. Erst vor zwei Wochen rechnete das Wirtschaftsmagazin „Capital“ in Cent und Euro vor, wo die eigentlichen Beweggründe der Organisation zu suchen sind, die der Volkswirtschaft mit ihrem Kampf gegen den Diesel einen Milliardenschaden beschert, dadurch den Klimawandel zum Negativen beschleunigt und de facto Hundertausende von Besitzern eines Dieselautos enteignet. Es geht um nichts anderes als um Geld.

„Außergewöhnlich macht die DUH ein Einnahmeposten", schrieb „Capital", „den sie einem rechtlichen Sonderstatus verdankt – und von dem sie weit häufiger Gebrauch macht als andere Einrichtungen, die dasselbe Privileg genießen." Gemeint ist die sprudelnde Geldquelle aus Abmahngebühren. „Aus kaufmännischer Sicht muss ich sagen: Respekt“, sagte Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover gegenüber dem Wirtschaftsmagazin, der bereits rund 100 Mandanten gegen die DUH vertreten hat. „Das ist das Besondere: Hier haben wir einen Verein, der das Gemeinwohl, den Umweltschutz zum Ziel hat – und gleichzeitig eine wirtschaftliche Ausrichtung, die keine Grenzen kennt."

Zur Zeit gibt es in Deutschland 78 Organisationen wie etwa den ADAC, Mietervereine oder Verbraucherzentralen, denen der Gesetzgeber erlaubt, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverstöße mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren zu verfolgen. Eine davon ist die DUH, deren Handwerkszeug: das Unterlassungsklagengesetz. 2,5 Millionen Euro strich die DUH damit im Geschäftsjahr 2016 ein.

Und das soll gemeinnützig sein? Die Finanzverwaltung ist gut beraten, hier genau hinzuschauen. (ampnet/hrr)