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Kennzeichen D

Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Eine Übersicht:

Schon bislang hatten die Besitzer von Liebhaberfahrzeugen die Wahl zwischen Saison- und H-Kennzeichen sowie der roten 07er-Nummer, nun gibt es als weitere Option das Wechselkennzeichen. Jede dieser Zulassungsvarianten hat ihre Eigenheiten. Sie können sich als Vor- oder Nachteile erweisen – je nach Fahrzeug(en) und Nutzung. Mit der folgenden Beschreibung der einzelnen Kennzeichen filtern Sie das für Ihre Zwecke ideale „Blech“ heraus.

Das H-Kennzeichen

Am 4. Juli 1997 segnete der Bundesrat das sogenannte H-Kennzeichen ab. Damit wurden Oldtimer erstmals gesetzlich definiert.
In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hieß es fortan: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein
Oldtimerkennzeichen zugeteilt.“ Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden. Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.

Dem Oldiebesitzer bietet das H-Kennzeichen vor allem den Vorteil vergleichsweise niedriger Einheits-Steuersätze von 191 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger beziehungsweise 46 Euro für Motorräder. Diese lohnen sich bei allen Dieseln, kat-losen Pkw mit mehr als 700 ccm Hubraum und Motorrädern ab etwa 600 ccm, jeweils bei ganzjähriger Zulassung.

Wer eine H-Nummer beantragen will, muss bei der Zulassungsstelle ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 StVZO vorlegen, das alle amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen erstellen dürfen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 120 bis 140 Euro. Zeitgleich mit der Paragraph-23-Prüfung wird stets eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug womöglich erst kurz zuvor eine HU erfolgreich absolviert hat. Verlief diese Begutachtung positiv, kann der Halter auf der Zulassungsstelle ein Nummernschild mit dem „H“ beantragen.

Da Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen haben dürfen, kann die alte Ziffernkombination nur dann weiterverwendet werden,
wenn sie maximal siebenstellig war und somit Platz für das „H“ bleibt. Nicht möglich ist die Kombination aus H- und Saison-Kennzeichen; wer seinen Oldie nur im Sommer bewegt und Steuern sparen will, kommt um das zeitraubende An- und Abmelden
auf der Zulassungsstelle nicht herum.

Fakten:

Was ist das?
Eine normale Zulassung, jedoch nur für Oldtimer

Für wen ist es?
• Für alle zulassungsfähigen Motorfahrzeuge
• Mindestalter 30 Jahre (Erstzulassung), gepflegter originaler oder originalgetreuer Zustand

Was kostet es?
• Steuer: Motorrad 46 Euro/Jahr, Auto/Lkw etc. 191 Euro/Jahr
• Oldtimer-Gutachten: 120 bis 140 Euro
• Zulassungsgebühren: 35,80 Euro

Was brauche ich?
• Ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
• Deckungszusage der Versicherung

Vorteile
• Günstigerer Steuersatz (bei Dieseln, kat-losen Pkw über 700 ccm und Motorrädern über 600 ccm)
• Keine Nutzungseinschränkungen
• Bei Problemen mit Kennzeichengröße keine Änderungen am Fahrzeug nötig
• Zufahrt in Umweltzonen

Nachteile
• Haupt- und eventuell Abgasuntersuchungen müssen wie bei normaler Zulassung eingehalten werden

Das rote Oldtimer-Kennzeichen

1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort
auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.

Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen. Das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge – Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad – abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter
ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt. Dieses Heft muss
während der Fahrt mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln manche Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das
lästige Umstecken des Schildes entfällt.

07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer (siehe Absatz „H-genau“ am Ende des Artikels), also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein. Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die – beispielsweise mangels elektrischer Anlage – die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können. Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei.

Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur
und Wartung.“ Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alles andere – die Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufstouren oder gar gewerbliche Nutzung – ist passé. Außerhalb der Nutzung dürfen sie zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen. Immerhin dürfen 07er-Fahrzeuge in Umweltzonen fahren.

Bis 2007 oblag die Ausgestaltung der 07er-Vorgaben den Ländern, danach wurden die Kriterien bundesweit in den Paragraphen
16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Dennoch ergänzen manche Länder und sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach Gutdünken – etwa, indem sie regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind.

Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er integer ist und man ihm ein – aus
behördlicher Sicht sensibles – Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber hinaus verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Zwischen 25,60 und 205 Euro sieht die Gebührenordnung für die Zuteilung einer 07er-Nummer vor, wobei der Rahmen oft unabhängig vom Arbeitsaufwand ausgeschöpft wird. Hinzu kommen die Kosten für Fahrzeugscheinheft (bis 15,30 Euro), Fahrtenbuch und Schilder. Wird ein Fahrzeug verkauft oder soll ein weiteres mit der Nummer bewegt werden, muss dies von der Zulassungsstelle ein- beziehungsweise ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verursacht.

Weitere Nachteile: Die Kfz-Briefe der eingetragenen Fahrzeuge verfallen nach sieben Jahren, da die 07er-Nummer nicht als Zulassung im eigentlichen Sinn gilt. Aus dem gleichen Grund gibt es mit 07er-Fahrzeugen mitunter Probleme bei Grenzübertritten. Vor Reisen können bei der Initiative Kulturgut Mobilität (www.kulturgut-mobilitaet.de) Infoblätter angefordert
werden mit einer Erläuterung in der jeweiligen Landessprache.

Fakten:

Was ist das?
Ein rotes Wechselkennzeichen, mit dem mehrere Fahrzeuge bewegt werden können

Für wen ist es?
• Für alle motorisierten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (früher mindestens 20 Jahre, teilweise Bestandsschutz bei Halterwechseln) erstmals zugelassen wurden und in originalgetreuem Zustand sind.

Was kostet es?
• Polizeiliches Führungszeugnis: 13 Euro
• Steuer: ein oder mehrere Motorräder 46 Euro/Jahr, sonst 191 Euro/Jahr
• Zulassung: Zuteilung 26 bis 205 Euro, Fahrzeugscheinheft 10 bis 15 Euro
• Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO, inklusive Hauptuntersuchung): 120 bis 140 Euro
• In manchen Zulassungsbezirken regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise

Was brauche ich?
• Polizeiliches Führungszeugnis
• Versicherungsnachweis für alle Fahrzeuge
• Oldtimer-Gutachten gemäß §23 StVZO für jedes Fahrzeug

Vorteile
• Sehr günstig für Besitzer von Sammlungen und sehr alten Fahrzeugen (beispielsweise ohne Lichtanlage)
• Regelmäßige Hauptuntersuchungen entfallen (Ausnahmen möglich)
• Freie Fahrt in Umweltzonen

Nachteile
• Stark eingeschränkte Nutzung
• Umständliche Handhabung (Kennzeichen umstecken; Fahrtenbuch)
• Teilweise behördliche Gängelung
• Kann Probleme bei Grenzübertritten machen (selten)

Das Saisonkennzeichen

Der zunehmenden Beliebtheit von „Spaß“-Fahrzeugen wie Wohnmobilen, Cabrios und Motorrädern trug der Gesetzgeber 1997 mit der Einführung des Saisonkennzeichens Rechnung. Dabei handelt es sich um eine normale Zulassung, die dem Halter lediglich das lästige An- und Abmelden am Saisonanfang und -ende erspart. Auch die Kfz-Steuer wird nur für den Zulassungszeitraum erhoben, der mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen muss. Dieser wird am rechten Kennzeichenrand in Bruchform eingeprägt.

Hier gilt ebenfalls: Hatte das bisherige Kennzeichen maximal sieben Stellen, kann die Ziffernkombination übernommen werden.
Wichtig ist jedoch: Das Fahrzeug muss das ganze Jahr durch versichert sein und darf außerhalb des Zulassungszeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Viele Versicherer erstatten jedoch die Prämie für die Zeit der Stilllegung. Interessant ist die Teilzeit-Nummer übrigens auch für jene, die im Sommer ausschließlich Oldtimer fahren. Sie können ihr „Winterauto“ per Saisonkennzeichen zulassen und so im Herbst regelmäßig in ein einsatzbereites Fahrzeug steigen, denn der Zulassungszeitraum ist frei wählbar.

Fakten:

Was ist das?
Eine normale Zulassung

Für wen ist es?
• Alle zulassungsfähigen Kraftfahrzeuge
• Ideal für „Winterautos“ von Leuten, die im Sommer ihren Oldtimer bewegen
• Ideal für Motorräder und Wohnmobile

Was kostet es?
• Steuer: Der fahrzeugübliche Satz wird nur für den Zulassungszeitraum erhoben
• Zulassungsgebühren: 35,80 Euro

Was brauche ich?
• Die bei einer Zulassung/Ummeldung üblichen Unterlagen

Vorteile
• Steuerersparnis
• Erspart das lästige An- und Abmelden am Saisonanfang und -ende

Nachteile
• Ganzjährige Versicherung (evt. Prämienerstattung während des Abmeldezeitraums)
• Fahrzeug darf innerhalb des Abmeldezeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen

Das Wechselkennzeichen

Gut gedacht, schlecht gemacht – auf diesen kurzen Nenner kann man das Wechselkennzeichen bringen, das seit kurzem eine weitere Zulassungsvariante darstellt. Es erlaubt den Betrieb von zwei Fahrzeugen derselben Gattung mit einem Kennzeichen.

Zulässige Gattungen sind Pkw und Wohnmobile (EU-Fahrzeugklasse M1), Motorräder (L) und Anhänger bis 0,75 Tonnen (O1). Das heißt: Nicht möglich ist es etwa, ein Motorrad in Kombination mit einem Auto oder einen Pkw und einen Anhänger auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Zudem gewährt der Staat keinerlei Nachlässe, für beide Fahrzeuge muss der volle Kfz-Steuersatz entrichtet werden – anders als in der Schweiz oder Österreich, wo nur der Betrag für das steuerstärkste Fahrzeug zu Buche schlägt und alle weiteren steuerfrei mitlaufen. Dadurch ergeben sich allenfalls aus etwas niedrigeren Versicherungsprämien leichte finanzielle Vorteile.

Diese dürften die Nachteile kaum aufwiegen. So muss der kleinere Teil des zweiteiligen Kennzeichens auf das jeweils genutzte Fahrzeug umgesteckt werden. Das derweil ruhende Fahrzeug muss auf privatem Grund stehen, öffentlicher Verkehrsraum ist tabu.

Fakten:

Was ist das?
Ein Kennzeichen für je zwei Pkw oder Motorräder oder Anhänger

Für wen ist es?
• Kraftfahrzeuge der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobile), L (Motorräder) und O1 (Anhänger bis 0,75 Tonnen Gesamtgewicht)

Was kostet es?
• Steuer: Der fahrzeugübliche Satz wird für beide Fahrzeuge in voller Höhe erhoben
• Zulassungsgebühren: 35,80 Euro

Was brauche ich?
• Die bei einer Zulassung/Ummeldung üblichen Unterlagen

Vorteile
• Möglicherweise Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen

Nachteile
• Das jeweils ruhende Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen
• Ständiges Umstecken der Kennzeichen

H-genau – das Oldtimer-Gutachten

Für ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO müssen Fahrzeuge diese Kriterien erfüllen:

• Alter: Das Fahrzeug muss monatsgenau vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sein. Ist das Erstzulassungsdatum (EZ) nicht bekannt (keine/ausländische Papiere), kann die EZ anhand des Baujahrs geschätzt werden.
Genauso soll per Ausnahmegenehmigung verfahren werden können bei Fahrzeugen, die nachweislich nicht zugelassen wurden (etwa Rennwagen oder Ausstellungsobjekte)

• Zustand: Der frühere, starre Mindestzustand 3 wurde zugunsten einer Patina-freundlichen Regelung gekippt. Das zulässige Maß an Patina richtet sich nach dem Alter: Bei einem Oldie aus den Dreißigern geht verwitterter Lack als „schöne Patina“ durch, an einem 30 Jahre alten Pkw wird er als ungepflegt wahrgenommen. Der Gesetzgeber spricht von „angemessenen Gebrauchsspuren“

• Originalität: In allen Hauptbaugruppen muss das Fahrzeug original oder originalgetreu restauriert sein. Zulässig sind Änderungen, die nachweislich binnen zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können. Auch erlaubt sind Änderungen innerhalb der Fahrzeug-Baureihe (stärkerer Motor), zeitgenössische Bremsumbauten (Zwei- statt Einkreissystem)
und Kat- und Gurt-Nachrüstungen. Das „zeitgenössische Erscheinungsbild“ setzt stimmige Lackierungen voraus.

• Allgemein: Geplante Änderungen sollte man im Vorfeld mit dem Sachverständigen abklären. Den Anforderungskatalog finden Sie unter auf der Homepage der Oldtimer-Markt.