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Noch weniger Plaketten werden bis zum Inkrafttreten der verschärften Hauptuntersuchung zurückgedreht

Nun werden auch in NRW und Rheinland-Pfalz die HU-Plaketten bei Überschreitung des Fristintervalles nicht mehr zurückgedreht. Traditionell haben Hessen und Saarland sich nicht am Plakettenkarussell beteiligt.

Hier erhielt man immer – auch bei Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten – die HU-Plakette bei Pkw für volle zwei Jahre zugeteilt.

Nach der Zustimmung des Bundesrates zur entsprechenden Änderungsverordnung, stellte bereits Baden-Württemberg die Rückdatierung der HU-Plaketten ein.

Nun sind diesem Beispiel auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gefolgt. Wer die Frist seiner Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate in diesen Bundeländern überschritten hat, erhält ab sofort eine Plakette für volle 24 Monate.

Fraglich bleibt aktuell, ob die neuen Vorschriften zur verschärften HU mit ihrem um 20% höheren Obolus tatsächlich noch bis zum 01.07.2012 umgesetzt werden.
Vor dem Inkrafttreten einer Verordnung ist immer auch eine Verkündung erforderlich.

Der Beschluss des Bundesrates datiert bereits vom 30.03.2012. Eine Verkündung hat bislang nicht stattgefunden. Theoretisch ist die Verkündung noch bis Ende Juni möglich, um den Termin zu halten.

Die Verwaltungen und die Prüforganisationen benötigen aber zumindest einen gewissen zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung der Bestimmungen. Daher ist mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten kaum zu rechnen, soweit die Verkündung nicht relativ kurzfristig erfolgt.