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Hauptuntersuchung – Fristen, die frusten!

Das Plakettenkarussell ist ein Auslaufmodell. Aber das heißt noch lange nicht, dass jetzt alles gut wird. Am 30.03. hat der Bundesrat Fakten geschaffen. Unter anderem wurde das Plakettenkarussell in die Annalen der Geschichte verbannt.

Und dennoch konnte weiteres Unheil nicht abgewandt werden. Die vertiefte Hauptuntersuchung (HU) bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten wird uns ab dem 01.07.2012 treffen. Wir berichteten darüber.

Die bisherige „Zeitstrafe“ wird also nun endgültig zur „Geldstrafe“. 20 % mehr muss der Halter hierfür zahlen und wieder einmal haben sich Sanktionen systematisch vom Ordnungswidrigkeitsrecht in das Zulassungsrecht verirrt.

Dass dies nicht wirklich einen Sinn ergibt, scheint auch den Verfassern aufgefallen zu sein. Wie sonst würde man nahezu allein eine einseitige Begründung benötigen, um dies zu rechtfertigen?

Argumentiert wird unter anderem mit einem deutlich höheren Anteil von verkehrsunsicheren Fahrzeugen und solchen mit erheblichen Mängeln, soweit eine Fristüberschreitung vorliegt. Eine Untermauerung dieser Annahme mit statistischem Material erfolgt nicht. Einer solchen Annahme kann nicht in letzter Konsequenz gefolgt werden. Vielmehr handelt es sich bei solchen Fahrzeugen häufig auch um Fahrzeuge aus dem Freizeitsektor, die nicht der täglichen Nutzung unterliegen und daher zumeist eine geringere Jahresfahrleistung haben als Alltagsfahrzeuge. Somit ist davon auszugehen, dass diese auch einem geringeren Verschleiß unterliegen. Dieses sollte den Part der chronischen „Alltags-Überzieher“ zumindest ausgleichen.

Der kurzfristige Antrag Baden-Württembergs doch noch auf den negativen Rabatt bei Fristüberschreitung zu verzichten, wurde mithin abgelehnt.

Wer seine HU-Frist bis 30.04. überschritten hat und sein Fahrzeug bis zum Inkrafttreten der Änderungen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht benötigt, tut gut daran den spitzen Bleistift auszupacken. Je nach Fristüberschreitung kann es sinnvoll sein, durch kluge Terminwahl die alte oder aber die neue Reglung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Änderungen betreffen Oldtimer mit H-Kennzeichen. In der Begründung wird eindeutig positiv Stellung zur möglichen gewerblichen Nutzung genommen. Hiermit ist die bestehende Rechtsunsicherheit hinsichtlich der gewerblichen Nutzung bald Geschichte.

Erleichterungen erhalten auch historische Nutzfahrzeuge mit H-Kennzeichen, die bislang aufgrund gewerblicher Nutzung, zusätzlich zur HU auch zu Sicherheitsprüfungen vorgeführt werden mussten. Die Verpflichtung, diese Fahrzeuge zu zusätzlichen Sicherheitsprüfungen vorzuführen, entfällt ab dem 01.07.2012 vollständig.

Bei dem Verfassen des Beitrages ist ein Fehler unterlaufen. Zwar enthielten sowohl der ursprüngliche Entwurf als auch der Änderungsentwurf eine entsprechende Ausnahme von den Sicherheitsprüfungen für historische Nutzfahrzeuge mit H-Kennzeichen.

Im eigentlichen Beschluss war diese Ausnahme nicht mehr enthalten. Der Verfasser hat sich durch eine unglückliche Formulierung in der Begründung des Beschlusses irritieren lassen.

Für Fehler, die man gemacht hat sollte man auch die Verantwortung übernehmen. Nur so kann die Glaubwürdigkeit von Beiträgen gewahrt bleiben. Daher wurde die unkorrekte Passage auf eigenen Wunsch des Verfassers hin nicht gelöscht. Stattdessen wurden die entsprechenden Äußerungen „durchgestrichen“.

Diese Beiträge werden vor Ihrer Freigabe zuständigen Mitarbeitern der Fachebene einzelner Landesverkehrsministerien vorgelegt. Auch mehrmalige Kontrolle scheint vor Fehlern nicht gänzlich zu schützen.

Weiterhin muss künftig jedes Fahrzeug welches zur HU oder zwecks eines Oldtimergutachtens vorgestellt wird, vom Prüfer oder Prüfingenieur zwingend einer kurzen Probefahrt mit min 8 h/km unterzogen werden.

Als letztes Schmankerl sei genannt, dass die Fristverkürzung für ältere Fahrzeuge zwar aktuell nicht weiterverfolgt wird, aber auch nicht völlig vom Tisch ist. Die Begründung zum ersten Entwurf enthält einen kurzen Passus dazu, dass man zunächst andere Maßnahmen umsetzen und deren Wirkungsweise beobachten möchte, aber die oben genannte Fristverkürzung noch nicht vollständig aus den Augen verloren hat.