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Das Plakettenkarussel dreht sich weiter

Der Versuch das Plakettenkarussell zu stoppen geht am Freitag, den 30.03.2012 in die nächste Runde. Manchmal haben Geister, die man gerufen hat eine besondere Tücke: man wird sie so leicht nicht mehr los.

Nicht zu Unrecht dichtete bereits Johann Wolfgang Goethe im Zauberlehrling:

Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
werd ich nun nicht mehr los.

Um höheren Beistand dürfte auch manch einer im Plenum des Bundesrates am Freitag bitten, wenn der Entwurf, den der Unterausschuss des Verkehrsausschusses erst am 13.03.2012 angepasst hat, erneut zur Abstimmung steht.

Wie bekannt sein dürfte, hat sich die Rechtsprechung den Regelungen zum Plakettendrehen gegenüber sehr verschlossen gezeigt. Dies macht eine Neuregelung erforderlich.

Selbstverständlich darf eine Neuregelung nicht zu Lasten der Kassen bestimmter Organisationen erfolgen, daher hatte man einen neuen Plan auf den Tisch gelegt.

Eine „Strafgebühr“ zur normalen HU-Gebühr bzw. den normalen HU-Kosten soll zu einer gewissen Kompensation finanzieller Natur führen. Wer die normale HU-Frist um mehr als 2 Monate überschreitet, soll der vertieften HU – umgangssprachlich auch HU-Plus genannt – zum Opfer fallen. Damit alles seine Ordnung hat, fallen hierfür auch gleich 20 % zusätzliche Kosten an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!


Das Plakettenkarussell nimmt Fahrt auf
Quelle:
www.pixel-pool.net

Sowohl das Plakettendrehen als auch die vertiefte HU sind Strafsanktionen. Strafsanktionen gehören systematisch keinesfalls in das Zulassungsrecht. Sonst hätte sich der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht extra die schönen Instrumente des Bußgeldkataloges und des Ordnungswidrigkeitenrechtes einfallen lassen müssen. Sanktionen gehören dort und nur dort hin!

Das Eigentum ist im BGB definiert. Ist dies Grund die Sanktion des Diebstahls in das BGB statt in das Strafgesetzbuch aufzunehmen? Ganz sicher nicht! Hier sollen nur Äpfel gegen Birnen getauscht werden! Hat das jemals einen Sinn ergeben?

Es ist vom Grundsatz her nichts dagegen einzuwenden, HU-Fristüberschreitungen schärfer zu sanktionieren. Nur hat dies durch eine Erhöhung der OWi-Gelder, die durch die Polizei und sonstige Verwaltungsbehörden zu erfolgen – aber bitte nicht so!

Pauschal einen höheren Kostensatz bei Fristüberschreitung zu verlangen, trägt auch einem anderen Umstand keine Rechnung. Die Intensität der HU orientiert sich schon heute am Zustand des Fahrzeuges. Dieser kann sowohl bei einem Fahrzeug, das 6 Monate vor Ende der HU-Frist vorgeführt wird verheerend sein, als auch bei einem Fahrzeug, das 6 Monate nach Ablauf der Frist vorgestellt wird. Für einen Aufschlag von 20 % besteht daher kein sachlich gerechtfertigter Grund.

Lassen wir uns überraschen: Kann das Plakettenkarussell am Freitag vom Bundesrat gestoppt werden? Erkaufen wir uns die Abschaffung des Plakettenkarussells mit einem 20-prozentigen Aufschlag?

Es bleibt spannend!

Dies gilt insbesondere auch, da aktuell der Antrag eines Bundeslandes in Arbeit ist, das Plakettenkarussell ohne Ersatz durch einen Strafaufschlag zu stoppen. Das wäre die sauberste aller Lösungen. Aber kommt ein solcher Antrag auch durch?

Eventuell bleibt das Plakettenkarussell dann vorerst weiterhin geltendes Recht. Bis zu einer erneuten Abstimmung dreht sich es sich dann weiter und weiter.

Wer der Angelegenheit misstraut, darf schon einmal Fahrscheine für die nächste Runde lösen. Die Fahrt geht los?