Logo

Diskussionsrunde im Ofenwerk Nürnberg

von Mario De Rosa

Am 06.09.06 wohnte ich einer Diskussionsrunde im Ofenwerk bei, welche mit örtlichen Vertretern der Oldtimerclubs, der Industrie (Fa.Koller und Schwemmer), des Inhabers des Ofenwerkes und dessen Geschäftsführers sowie des Umweltbürgermeisters der Stadt Nürnberg, Herrn Dr. Klemens Gsell, repräsentativ besetzt war.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden im Rahmen des Deutschen Städtetages eine Kooperation anstreben und die dort gefassten Beschlüsse für alle drei Bundesländer vereinheitlicht übernehmen. München soll dabei eine Vorreiterrolle spielen. D.h., was in München, in Abstimmung mit den restlichen Städten, beschlossen wird, soll auf alle drei Bundesländer übertragen werden.

Nürnberg wird auch definitiv eine Umweltzone einrichten. Diese wird innerhalb des äußeren Rings liegen. Das bedeutet, daß ab frühestens 1.10.2007 (He. Dr. Gsell geht eher vom 31.12.2007 aus) alle Diesel-Fahrzeuge Euronorm 1 und schlechter, diese Umweltzone 365 Tage im Jahr (und nicht nur bei Grenzwertüberschreitungen) nicht mehr befahren dürfen. Ab 2009 soll diese Maßnahme auch für Euronorm 2 und schlechter greifen. Die Euronorm 3 bleibt vorerst unangetastet.

Der Fahrzeugbestand in Nürnberg stellt sich momentan wie folgt dar: 4,2% sind Benziner ohne Kat (7.952 Stück), 12,6% sind Diesel mit Euronorm 1 und schlechter (7.288 Stück) und 33,7% stellen die Diesel mit Euronorm 2 und schlechter (19.491 Stück).

Bei den Anwohnern wird man sich gut überlegen müssen, wie verfahren wird. Hier ist noch nichts beschlossen, es wird aber auf Ausnahmen hinauslaufen, da die „Einschränkung“ der Anwohner eine erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringt, dessen sich die Verantwortlichen sehr wohl bewusst sind. Diese Angelegenheit wird jedoch auf Bundesebene entschieden werden.

Die Buße, wenn man trotz Verbot in die Umweltzone fährt, soll mit maximal 50 EUR zu Buche schlagen.

Ob die Plaketten für die verschiedenen Schadstoffklassen entgeltlich ausgegeben werden ist noch nicht beschlossen.

Interessant und auch bedauerlich ist der Umstand, daß es für Oldtimerrallyes KEINE Ausnahmen geben soll. Hier bat He. Dr. Gsell eindringlich um Verständnis, daß er nicht für jeden Einzelfall Ausnahmen aufstellen könne. Einerseits werden die Politiker gescholten, Gesetzeswerke umständlich und aufgebläht zu gestalten, andererseits werden einfache Gesetze wieder dadurch kompliziert, weil jeder seine Interessen gewahrt sehen will.

So, und jetzt komme ich zum eigentlichen Kern der ganzen Sache:

Lt. Herrn Dr. Gsell werden Oldtimer mit H-Kennzeichen definitiv von den Fahrverboten ausgenommen!

Das steht zwar im Widerspruch zum oben zitierten Absatz mit den Rallyes, doch wird befürchtet, daß eine große Anzahl Fahrzeuge ohne H-Nummer in die Umweltzone einfahren würde. Auf meine Frage hin, was denn mit dem roten Sammlerkennzeichen sei, zeigte er sich sehr zuversichtlich, daß auch dieses Kennzeichen mit einbezogen werden wird, da der Gesetzgeber ja unter der Oldtimerzulassung auch das rote 07er-Kennzeichen versteht. Leichte Bedenken hatte er nur wegen der Fahrzeuge, welche auf 07er laufen und noch nicht 30 Jahre alt sind. Diese werden jedoch bestimmt im Rahmen des Bestandsschutzes ebenfalls ausgenommen werden, da eine Kontrolle zu aufwendig wäre. Auf meinen Einwand hin, was denn mit Oldtimern sei, welche zwar die Abnahme nach §21c bestanden hätten, jedoch mit originalen Nummernschildern unterwegs seien, bzw. den Fahrzeugen, welche die Abnahme nicht durchgeführt hätten und regulär mit ihren alten Schildern unterwegs seien, meinte Herr Dr. Gsell, den Polizeibeamten ein ausdrückliches Unterscheidungsmerkmal vorweisen zu müssen, da er vom Aufwand her den Beamten nicht zumuten könne, jedes Fahrzeug durch Identifizierung mittels Baujahres zu kontrollieren. Deswegen wird die Identifikation in jedem Falle übers H-Kennzeichen oder die 07er-Nummer erfolgen. Meinen Vorschlag, Oldtimern als Unterscheidungsmerkmal doch ebenfalls eine Plakette zuzuteilen, nahm er als Anregung mit und wird diesen in die Diskussion im Städtetag mit einbringen lassen.

Positiv finde ich, daß die Regelungen länderübergreifend für Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gelten sollen, so daß man nicht auf zu vielen Schlachtfeldern unterwegs sein muß. Mir ist EIN Ansprechpartner lieber als drei oder vier.

Ich bin der Ansicht, daß wir mit diesem Resultat sehr zufrieden sein können. Schließlich wird genau das bewirkt, was wir immer erreichen wollten: Ausnahmen für Oldtimer in den Umweltzonen zu schaffen. Diese Ausnahmen sollen noch dieses Jahr im Schnellverfahren bundesweit festgeschrieben werden, so daß sich diese Vorzüge nicht nur auf die drei o.g. Länder beschränken wird.

Trotz alledem sollten wir jetzt bloß nicht den Fehler machen und in unseren Bemühungen locker lassen. Ich halte die stete Präsenz unserer Anliegen für eminent wichtig, um nicht aus den Augen der Politik zu entschwinden.

Viele Grüße,
Mario