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Bundesrat stimmt Einführung von Wechselkennzeichen zu

Der Bundesrat hat am Freitag, den 16.12.2011, dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.

Das Wechselkennzeichen ist ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. „Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen", erklärte Ramsauer. Das Wechselkennzeichen erlaubt die flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse. Es wird an dem jeweils genutzten Fahrzeug mitgeführt. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen.

Ein Teil verbleibt am Fahrzeug und auf einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben. (ampnet/nic)


Wechselkennzeichen einzeilig


Wechselkennzeichen zweizeilig


Wechselkennzeichen für Krafträder