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AvD begrüßt Feinstaub-Urteil – Innenstädte müssen erreichbar bleiben

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Feinstaub. Der EuGH hat am 25. Juli entschieden, dass jeder unmittelbar betroffene Bürger von der Kommune einen Aktionsplan zur kurzfristigen Senkung der Feinstaubbelastung verlangen kann, wenn die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte besteht. Ein unmittelbarer Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte ergibt sich daraus zwar nicht, doch muss die Kommune Maßnahmen zur Senkung der Belastung ergreifen.

Erfolg von Umweltzonen bisher kaum messbar

Problematisch ist nach Ansicht des AvD die Umsetzung. In den bisher eingerichteten Umweltzonen war allenfalls ein geringer Rückgang der Belastung festzustellen, was unter anderem daran liegt, dass das Wetter einen erheblichen Einfluss auf die Feinstaub-Konzentration hat: So werden zum Beispiel gerade Feinstaubpartikel leicht vom Wind verweht und weit entfernt von der Stelle gemessen, an der sie entstanden sind.

Zudem ist der Straßenverkehr nur mit zwölf Prozent an der Entstehung von Feinstaub beteiligt. Inge Schürmann vom Presseamt der Stadt Köln sieht den Erfolg deshalb auch weniger in kurzfristig gesenkten Feinstaubwerten, sondern mehr im gestiegenen Umweltbewusstsein der Bürger. "Heutzutage spielt es eine große Rolle, welche Plakette ein Auto bekommt, denn davon hängt seine Zukunftsfähigkeit ab". AvD-Mitglieder bekommen einen kostenlosen Gutschein, für den sie bei der DEKRA eine Plakette erhalten, wenn ihr Fahrzeug die entsprechenden Normen einhält. Nähere Informationen unter: http://www.avd.de/index.php?id=388.

Der AvD schlägt weiterhin vor, die zahlreichen Ausnahmen für das Befahren der verschiedenen Umweltzonen zu vereinheitlichen, um die Autofahrer aus anderen Städten nicht mehr als nötig zu verunsichern. Die Innenstädte müssen allerdings weiterhin für alle Bürger erreichbar bleiben.

Russfilter – AvD hofft auf Klarheit

Im Streit um den Austausch defekter Dieselpartikel-Filter baut der AvD auf eine rasche Klärung im Sinne der Umwelt und der betroffenen Autofahrer, die aus Umweltbewusstsein einen Filter gekauft haben und die ihr Auto jetzt erneut umrüsten lassen müssen. Am 24. Juli versicherte Hartmut Röhl, der Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA), dass die betroffenen Produzenten GAT, Tenneco und Bosal die Kosten für den Austausch unwirksamer Filter übernehmen würden. Der Kunde habe einen berechtigten Anspruch gegen die Werkstatt und diese wiederum gegen den Lieferanten. Der AvD begrüßt diese Klarstellung und hofft auf einen raschen Austausch der fehlerhaften Filter. Bisher sind laut GVA etwa 20.000 Filter ausgetauscht worden. Laut Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) sind in 45.237 Fahrzeuge unwirksame Filter eingebaut worden. Nach wie vor besteht großes Interesse an Partikelfilter-Nachrüstungen: Trotz der Verunsicherung der Halter ist die Zahl der Diesel-Fahrzeuge mit nachträglich eingebautem Filter zwischen Oktober 2007 und April 2008 von rund 170.000 auf 285.797 gestiegen. "Deutschland ist alles andere als eine Feinstaubwüste", bestätigt auch das Umweltbundesamt. Inzwischen gibt es in allen Problemregionen Aktionspläne zum Thema Feinstaubreduzierung. Fraglich ist jetzt, ob die vorgesehenen Maßnahmen auch geeignet sind – reiner Aktionismus hilft nicht weiter.

Quelle: AvD-Pressedienst