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Petitionsausschuss befürwortet Wechselkennzeichen

Künftig sollen in Deutschland Wechselkennzeichen für Pkw zulässig sein. Im Petitionsausschuss stimmten die Fraktionen CDU/CSU, FDP und Die Linke mehrheitlich für eine Petition, wie der Deutsche Bundestag mitteilt.

Die Grünen lehnen entsprechende Pläne hingegen ab. Aus ihrer Sicht sei eine Unterstützung für Zweit- und Drittwagen „nicht sinnvoll". Auch die SPD-Fraktion stimmte nicht zu und sprach sich dafür aus, Wechselkennzeichen ausschließlich für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Die 190 Mitunterzeichner der Eingabe an das Parlament verweisen auf Österreich und die Schweiz, wo mit einem Kfz-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge wechselseitig betrieben werden. Dabei muss lediglich das größte Fahrzeug müsse versteuert und versichert werden. Damit könnten etwa Familien mit Kindern bei gemeinsamen Fahrten den großen Familien-Pkw und für den Weg zur Arbeit ein kleineres Fahrzeug mit geringerem Schadstoff-Ausstoß nutzen, lautet ein Argument. Dies wäre ein Beitrag zur Minderung des CO2-Austoßes, heißt es weiter in der Petition.

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Berlin erfuhr, bereitet das Bundesverkehrsministerium mit einem Referenten-Entwurf derzeit die Einführung des Wechselkennzeichens vor. Einen genauen Termin wollte das Ministerium aber noch nicht, da die Frage der Kraftfahrzeugsteuer noch nicht geklärt ist. Das Bundesfinanzministerium will dem Vernehmen nach bei mehreren Autos mit einem Kennzeichen nicht auf die Kraftfahrzeugsteuer für jedes Fahrzeug verzichten. Unklar ist auch, wie viele verschiedene Autos auf ein Kennzeichen angemeldet werden dürfen. Mehr als drei Fahrzeuge schließen Insider aus. Fragen wirft auch die Kfz-Versicherung der Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen auf. Zwei Varianten sind nach Angaben des ARCD in der Diskussion: Das Auto mit der höchsten Typklasse wird versichert, weitere Fahrzeuge mit dem Wechselschild sind in die Police eingeschlossen. Von der Versicherungsbranche favorisiert werde allerdings die zweite Version, nach der für jedes Fahrzeug ein eigener Tarif gelten soll. (ampnet/jri)

Quelle: Auto-Medienportal.net