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H-Kennzeichen: Droht eine Verschärfung der Vorschriften?

Seit kurzem geistert wieder einmal das Schreckgespenst eines neuen verschärften Anforderungskatalog für die Zuteilung eines H-Kennzeichens durch die Oldtimerszene. Was ist der Sachstand?

Keine Frage: Gelegentlich sieht man Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, bei denen man sich fragt, wie es zur Zuteilung eines H-Kennzeichens gekommen sein kann. Da die vorhandenen Vorschriften (würden sie konsequent genutzt) völlig ausreichend sind, um verbrauchten, verschlissenen, ungepflegten, beschädigten und verbastelten Fahrzeugen das H-Kennzeichen zu verweigern, erschließt sich der Sinn von Verschärfungen nicht wirklich.

Heute flatterte eine Pressemitteilung des Verbandes der Automobilhersteller auf unseren Tisch, die für etwas Klarheit sorgen dürfte:


Unveränderter Bewertungsmaßstab für die Begutachtung von Oldtimern zur Erlangung eines H-Kennzeichens geplant

Am 23.04.2010 tagte auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Expertenrunde, um einen Änderungsentwurf zur Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO zu diskutieren. Neben Vertretern des Ministeriums und der Länder waren die technischen Leiter der Prüforganisationen DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV-Süd und des VdTÜV anwesend, die für die Durchführung der Begutachtungen zuständig sind. Des Weiteren vertraten ADAC und DEUVET die Interessen der Oldtimerfahrer, als Vertreter für die Automobilindustrie, Handel- und Handwerk bezogen Mitarbeiter des VDA und des ZDK entsprechend Stellung. (...)
Mit der Neuordnung des Zulassungsrechts von 25.04.2006 wurden auch Änderungen für die Zulassung von H-Kennzeichen festgelegt. Als wesentliche Erleichterung für Oldtimerfahrer gilt ab dem 01.03.2007, dass statt einer besonderen Betriebserlaubnis nur noch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs für die Zuteilung eines H-Kennzeichens erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Neuordnung wurde auch die Anpassung der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern notwendig. (...)

Alle Teilnehmer setzten sich dafür ein, dass der Bewertungsmaßstab der bisherigen Richtlinie nicht verändert werden soll. Dabei gilt weiterhin, dass neben einer zweifelsfreien Identität auch ein guter Allgemeinzustand der Fahrzeuge Grundvoraussetzung ist, damit eine klare Abgrenzung zwischen anerkannten Oldtimern und normalen Altfahrzeugen erfolgt. Zur praxisgerechteren Umsetzung wurde bei der Neuformulierung der Richtlinie auf einen zu hohen Detaillierungsgrad verzichtet. Der besprochene Anforderungskatalog soll lediglich einen allgemeinen Rahmen bilden, dessen Detaillierung die zuständigen Prüfverbände im Anschluss an die Veröffentlichung der Richtlinie vornehmen sollen.

Im Klartext: Alle Beteiligten waren übereinstimmend der Meinung, daß der Bewertungsmaßstab der bisherigen Richtlinie nicht verändert werden soll. Ebenso wurde auf einen unnötig hohen Detaillierungsgrad der Richtlinie verzichtet, damit auch in Zukunft die Begutachtung der Fahrzeuge praxisgerecht durchgeführt werden kann.