Logo

AvD begrüßt FDP-Antrag

Oldtimer zukünftig nur alle fünf Jahre zur Hauptuntersuchung – Geringe Jahreskilometerleistung und fachkundige Halter
Der Automobilclub von Deutschland, AvD, begrüßt den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung, wonach Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von der zweijährigen Prüfung nach §26 StVZO ausgenommen werden sollen. Nach Auffassung der Antragsteller ist ein Prüfungsrhythmus von fünf Jahren ausreichend. Der AvD weist darauf hin, dass bereits mehrere europäische Staaten die Intervalle der HU verlängert (Polen und Dänemark) oder vollständig abgeschafft (Belgien, Luxemburg, Schweden) haben.

Gegenwärtig müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen so wie alle Fahrzeuge im zweijährigen Intervall zur Hauptuntersuchung (HU). Nach Auffassung des AvD bedeutet eine Erweiterung der Abstände auf fünf Jahre einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau. Die langjährigen Erfahrungen des AvD im Oldtimerbereich bestätigen, dass sich die Liebhaberstücke in der Regel im Besitz von fahrzeugtechnisch versierten Personen befinden. Zusätzlich werden die Fahrzeuge in der Regel auf Veranstaltungen genutzt, bei denen üblicherweise eine technische Sicherheitsprüfung verlangt wird. Diese wird oftmals direkt von den AvD Oldtimerexperten vor Ort durchgeführt.

Hinzu kommen geringe Jahresfahrleistungen. Nach einer repräsentativen Studie der Federation Internationale Vehicules Anciens (FIVA) aus dem Jahr 2006 werden Oldtimer durchschnittlich unter 2000 Kilometer im Jahr bewegt. Entsprechend gering ist die Mängelquote bei Hauptuntersuchungen. Bei einer Verlängerung der Prüfintervalle ergibt sich eine durchschnittliche Fahrleistung von weniger als 10.0000 Kilometern von einer HU zur nächsten. Die Verkehrssicherheit leidet keinesfalls durch eine Erweiterung der Prüfungsintervalle.

Quelle; Automobilclub von Deutschland www.avd.de