Logo

Kennzeichen behalten bei Umzug

In Hessen ist es bereits seit November 2009 möglich: Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes aber in einen anderen Zulassungsbezirk, darf man sein bestehendes Kennzeichen behalten. Jetzt schließt sich als zweites Bundesland Schleswig-Holstein an.

Ab 01.02.2010 können auch Schleswig-Holsteiner bei Umzug ihr altes Kennzeichen behalten. Das bestätigte gestern (06.01.10) Verkehrsminister Jost de Jager in Kiel.

Allerdings sollte beachtet werden, daß bereits abgemeldete Fahrzeuge bei Wiederzulassung ihre alte Kennzeichenkombinationen verlieren können. Dies sollte man am besten vorab mit der Zulassungsstelle klären.