Oldtimer und Autogas
Seit Anfang August 2009 wurde durch das Bundesverkehrsministerium die Kombination "H-Kennzeichen und Autogas" verboten und die entsprechende Information an die Überwacher weitergeleitet. Damit wurde den Prüforganisationen bedauerlicherweise die Möglichkeit genommen, eine nachträgliche Umrüstung zumindest bei jüngeren Oldtimern der 70er-Jahre positiv zu begutachten.
Laut Herrn Gerst vom TÜV Süd sind folgende Ausnahmen möglich:
- Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon nachweislich mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
- Die Gasanlage ist in der Vergangenheit bereits eingetragen worden und das H-Kennzeichen wurde damals nicht abgesprochen (sogenannte Besitzstandswahrung)