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Oldtimer und Autogas

Seit Anfang August 2009 wurde durch das Bundesverkehrsministerium die Kombination "H-Kennzeichen und Autogas" verboten und die entsprechende Information an die Überwacher weitergeleitet. Damit wurde den Prüforganisationen bedauerlicherweise die Möglichkeit genommen, eine nachträgliche Umrüstung zumindest bei jüngeren Oldtimern der 70er-Jahre positiv zu begutachten.

Laut Herrn Gerst vom TÜV Süd sind folgende Ausnahmen möglich:

  • Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon nachweislich mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
  • Die Gasanlage ist in der Vergangenheit bereits eingetragen worden und das H-Kennzeichen wurde damals nicht abgesprochen (sogenannte Besitzstandswahrung)