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Zollregelung für Oldtimer vor 1950 entfällt

Für Sammlerstücke von geschichtlichem Wert, die aus dem außereuropäischen Ausland eingeführt werden, ist unter bestimmten Bedingungen die Anwendung eines ermäßigten Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatzes möglich.

Hierunter können auch historische Kraftfahrzeuge fallen, sofern diese über 30 Jahre alt sind. Dann fände der ermäßigte Satz von pauschal 7% Anwendung.

Bislang waren Kraftfahrzeuge, welche vor 1950 gebaut wurden, automatisch Sammlungsstücke und dem ermäßigten Satz unterworfen. Dies ist aber mit der Neufassung des Amtsblattes der Europäischen Union vom 13.11.09 gestrichen worden. Jetzt entscheidet der Zoll, ob er das eingeführte Fahrzeug als Sammlerstück anerkennt oder nicht. Hierbei könnte nun auch der Erhaltungszustand eine wesentliche Rolle spielen, welches bei den pauschal anerkannten Oldtimern ab 50 Jahren Fahrzeugalter irrelevant war.

Wie nun die Zollbehörden die künftige Regelung anwenden, kann niemand vorhersagen.

Einen Einblick in das Amtsblatt der Europäischen Union, die neuen Regularien betreffend, erhalten Sie hier.

Das komplette Amtsblatt finden Sie hier.