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Bericht zum 1. Deutschen Oldtimerrechtstag

Am 25. und 26. September 2009 fand in Sinsheim der 1. Deutsche Oldtimerrechtstag statt. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Michael Eckert, Heidelberg, trafen sich dort Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Sachverständige, um über aktuelle Fragen des Oldtimerrechts zu diskutieren. Veranstalter war die Deutsche Anwaltsakademie (DAA, Berlin).

Im Vordergrund des ersten Vortrages von Rechtsanwalt Eckert zum Thema Kaufvertrag und Gewährleistung bei Oldtimern standen die zentralen Fragen, was unter "Originalität" bei Oldtimern zu verstehen ist und welche Arten von Fälschungen derzeit insgesamt den Oldtimerhandel belasten. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis bei Kauf oder Verkauf von Oldtimern insbesondere die Tatsache, daß Begriffe wie "Oldtimer" und "Originalität" nicht definiert sind. Fraglich ist oft schon, wo eine "VolIrestaurierung" endet und wo eine "Fälschung" bzw. eine Replika beginnt. Wieviel Originalsubstanz muß vorhanden sein, um von einem Oldtimer sprechen zu können?

Daneben berichtete Rechtsanwalt Eckert von dem zunehmenden Problem von immer dreister werdenden Fälschungen auf dem Oldtimermarkt, insbesondere bei teuren Fahrzeugen. So soll es heute wesentlich mehr Mercedes SSK aus den 30er-Jahren geben, als bei Daimler jemals gebaut wurden. Ähnliche Probleme gibt es beispielsweise auch bei Bugatti, Porsche 911 RS u.a.m.

Der Münchener Oldtimersachverständige, Dipl.-Ing. Thomas Eschenbach, berichtete anschließend aus technischer Sicht über die Bewertung von Oldtimern und ging ebenfalls auf das Thema "Fälschungen" ein. Er demonstrierte verschiedene Möglichkeiten, wie kriminell geänderte Fahrgestellnummern erkannt und die Originalnummern wieder sichtbar gemacht werden können. Ferner führte er anhand einer Vielzahl von Fotos aus der Praxis vor, wie beispielsweise aus einem "einfachen" Porsehe 911 ein Porsche 911 RS "gebastelt" werden kann und wie man solche gefälschten Umbauten erkennt.


Foto: EDK - Eckert, Klette & Kollegen

Vielfältige Diskussionen gab es bei dem Vortrag von Oliver Roesner, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Heidelberg, der sich mit Unfallregulierung und Versicherungsrecht rund um den Oldtimer befaßte. Neben der Frage, ob es einen Nutzungsausfallersatz auch bei Oldtimern gibt, stand insbesondere die Frage im Vordergrund ob ein Oldtimerfahrer nach einem Verkehrsunfall von der Versicherung des Unfallverursachers die Übernahme der Reparaturkosten auch dann verlangen kann, wenn diese den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall erheblich übersteigen. Die Rechtsprechung geht hier bisher bei Gebrauchtwagen davon aus, daß eine Überschreitung von maximal 30% zulässig sei. Dies, darin waren sich Referenten und Teilnehmer des Oldtimerrechtstages einig, kann aber nicht für Oldtimer gelten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Unfällen mit Oldtimern ist die Frage einer merkantilen Wertminderung dadurch, dass ein zuvor unfallfreies Fahrzeug dann nur noch als sogenanntes "Unfallfahrzeug" verkäuflich ist. Bisher haben die Gerichte bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, in der Regel eine merkantile Wertminderung verneint. Diese Rechtsprechung kann aber nicht für Oldtimer gelten, da hier schon ein kleiner Schaden an der historischen Lack- oder sonstigen Substanz des Fahrzeugs zu einer tatsächlichen Wertminderung führt. Ein Fahrzeug, das 30, 50 oder mehr Jahre unfallfrei gefahren ist und in dem beschädigten Bereich noch historische Substanz aufweist, hat gerade aufgrund dieser historischen Substanz einen erheblichen Wert, der verringert wird, wenn es insoweit zu Unfallreparaturen kommt, wobei es gleichgültig ist, ob es sich dabei um einen Opel B-Kadett oder einen Rolls Royce handelt.

Schließlich befaßte sich Rechtsanwalt und Notar Gerhard I. Düntzer aus Münster mit Rechtsfragen bei Restaurierung und Reparatur von Oldtimern. In seinem Vortrag behandelte er u.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen in Werkstattverträgen, das Werkunternehmerpfandrecht, die Einschaltung von Subunternehmern auch im Ausland und gab Tipps für die Gestaltung von Restaurierungsverträgen.

Der 1. Oldtimerrechtstag faßte einstimmig (in einem Fall mit einer Enthaltung) drei Entschließungen, die im Anschluß an diesen Beitrag abgedruckt sind.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, daß der Oldtimerrechtstag regelmäßig stattfinden müßte, um die speziellen Probleme des Oldtimerrechts aufzuarbeiten. Ort und Zeit des nächsten Oldtimerrechtstages werden in Kürze feststehen.

Da die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem eigenen Oldtimer angereist waren, wurde der 1. Oldtimerrechtstag mit einer Ausfahrt nach Roadbook und mit "Chinesenzeichen" beendet, die im wunderschönen Benzmuseum von Winfried Seidel in Ladenburq ihren Abschluß fand. Dort baten nicht nur der Museumschef sondern auch die Ur-Enkelin von Karl Benz zu einem Plausch bei Kaffee und Kuchen mitten im Museum, bevor der Tagungsleiter Michael Eckert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu einem Wiedersehen spätestens auf dem 2. Oldtimerrechtstag im Jahr 2010 verabschiedete.

Entschließungen des 1. Deutschen Oldtimerrechtstages am 25. und 26. September 2009 in Sinsheim

Die Teilnehmer haben die folgenden Beschlüsse gefaßt:

1. Oldtimer sind insbesondere als mobiles Kulturgut und aufgrund ihres historischen Wertes rechtlich anders zu beurteilen als "Gebrauchtfahrzeuge".
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen)

2. Das Wiederaufbauinteresse bei Oldtimern kann unter Abwägung aller Aspekte des Einzelfalles dazu führen, daß bei einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten auch dann zu erstatten sind, wenn sie 130% des Fahrzeugwertes erheblich überschreiten.
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimme, eine Enthaltung)

3. Bei Oldtimern kann eine merkantile Wertminderung vorliegen, und zwar unabhängig von Alter, Laufleistung, Wert und Zahl der Vorbesitzer. Dies gilt insbesondere bei der Beschädigung oder Zerstörung von historischer Substanz.
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung)

Verantwortlich: Michael Eckert, Rechtsanwalt, Sofienstr. 17, 69115 Heidelberg, www.oldtimeranwalt.de, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!