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Führerscheintourismus zwar eingeschränkt, aber nicht beendet

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, stellt fest, dass sich die deutschen Hoffnungen zur Unterbindung des „Führerscheintourismus“ auch  mit dem lange ersehnten Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ganz erfüllt haben. Mit seinem Urteil vom 26. Juni 2008  unterstreicht der Europäische Gerichtshof (Az.: C-329/06; C 343/06; C-334/06 bis C 336/06) einmal mehr, dass ein Mitgliedstaat grundsätzlich die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität und Prüfung anerkennen muss.

Wurde also eine Fahrerlaubnis in Deutschland z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt entzogen, kann nach Ablauf der Sperrfrist auch zukünftig immer noch ein Führerschein im EU-Ausland, wie z. B. in Tschechien, beantragt werden. Dieser ist dann auch auf deutschem Hoheitsgebiet gültig und muss anerkannt werden. Eine nach deutschem Recht wegen des Fahrerlaubnisentzugs erforderliche MPU hindert nach EuGH die Anerkennung des ausländischen Führerscheins in diesem Fall nicht.

Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Deutlicher als bisher wurde im Urteil des EuGH herausgehoben, dass die Voraussetzung eines einzigen ordentlichen Wohnsitzes im ausstellenden Land gegeben sein muss. Wird diese Wohnsitzvoraussetzung bei Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, kann Deutschland es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn unbestreitbar feststeht, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im ausländischen Führerschein ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder aber wenn anderweitige Information seitens des Ausstellerstaates vorliegen, dass ein Wohnsitz dort zum Ausstellungszeitpunkt nicht gegeben war.

Der AvD sieht vor allem in dem deutlichen Hinweis auf das Wohnsitzerfordernis und darauf, dass die Voraussetzung eines einzigen ordentlichen Wohnsitzes die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet, vor allem unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten  einen ersten Schritt in die richtige Richtung, stellt aber fest, dass die europäische Gesetzgebung hinsichtlich der Problematik des „Führerscheintourismus“ noch viele Fragen ungeklärt offen lässt.

Quelle; Automobilclub von Deutschland www.avd.de