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Brüssel fordert Flüsterreifen

Von 1. Oktober an gilt eine neue EU-Kennzeichnungspflicht für Neureifen. Ab diesem Datum dürfen nur noch Reifen verkauft werden, die eine „S“-Kennzeichnung an der Seitenwand tragen. Dieses Kürzel steht für „Sound“ und zeigt an, dass der Pneu die Geräuschgrenzwerte einhält, die in der ECE-Richtlinie 117 festgehalten sind.

Allerdings gelten in der Praxis einige Einschränkungen bezüglich dieser Regel. So gilt die Kennzeichnungspflicht zunächst nur für Reifen mit einer Breite unter 185 Millimeter. Breitere Reifen – also zwischen 185 und 215 Millimeter – dürfen noch bis 30. September 2010, solche über 215 Millimeter Breite sogar bis 30. September 2011 verkauft werden.

Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung für Reifen ohne „S“-Markierung. Sie dürfen auch weiterhin über den Ladentisch gehen, sofern sie die ECE-R 117 erfüllen, der Reifenhersteller dies mit einem Zertifikat beweist und außerdem der Reifen spätestens in der 40. Kalenderwoche 2009 produziert wurde.

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Quelle: KFZ-Betrieb online