Logo

Recht auf Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass Halter von Oldtimer-Lkws ein Recht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot erhalten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrten zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.

Diese Regelung wird zumindest zunächst nicht in die gesetzliche Regelung in § 30 StVO aufgenommen. Vielmehr weisen die Landesverkehrsministerien die Regierungsbezirke an in dieser Weise zu verfahren.

Der Antragsteller hat im Rahmen des Verfahrens einen begründeten, schriftlichen Antrag einzureichen.
Bei Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung, ist der Nachweis zu führen, dass regelmäßige Fahrten in den Verbotszeiten durchgeführt werden. Dies kann z.B. eine Liste der Veranstaltungen sein, die man besuchen möchte. Weiterhin ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungbescheinung Teil 1 vorzulegen.

Quelle DEUVET