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Der Feinstaub – ein modernes Märchen?

von Mario De Rosa, Ingrid Fuckner und Peter-David Göhr

Es war im April 1999, als die EU drei Richtlinien für Luftschadstoffe erließ. Darunter die Richtlinie zur Eindämmung des Feinstaubes. Im September 2002 wird das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert und im Januar 2005 tritt die Feinstaubrichtlinie in Kraft, welche besagt., daß 50µg Feinstaub pro m³ nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden dürfen. Die exakte Definition des Feinstaubes, welcher die Gemüter erhitzt, lautet „PM10“. Darunter ist Feinstaub mit einem Partikeldurchmesser im Bereich von 10µm und darunter zu verstehen. Nun wird jedoch nicht jede Art von Staub verteufelt, was angesichts des eigentlich natürlichen Bestandteiles „Staub“ in der Luft auch nicht sinnvoll ist, sondern der Fokus auf die sogenannten „direkten Emissionen“ gelenkt. Darunter versteht der Gesetzgeber die Freisetzung staubhaltiger Abluft. Für diese sollen zu etwa gleichen Teilen die Industrie, die Gebäudeheizung und der KFZ-Verkehr verantwortlich sein. Daneben gibt es noch die „indirekte anthropogene Staubemissionen“, die auch als „sekundäre Staubquellen“ bezeichnet werden. Darunter zählt man z.B. Staubaufwirbelungen vom Boden (Strassenreinigungsmaschinen, Baustellen etc.), verstärkte Staubemissionen durch geänderte Landnutzung (Landwirtschaft) oder Staubbildung durch partikelbildende Gasreaktionen (wie die Oxidation von Schwefeldioxid zu Sulfat oder Stickstoffdioxid zu Nitrat etc.).

Dem Feinstaub werden gesundheitsschädliche Eigenschaften zugesprochen, was sicher zutreffend ist. Die einseitige Betrachtung des Problems jedoch und die Fokussierung des Gesetzgebers auf nur einen Gefahrenherd ist zweifelhaft und muß differenziert betrachtet werden. Wer würde z.B. an unseren deutschen Nordseeinseln den salzhaltigen Feinstaub kritisieren, wegen dem Gesundheitsbewusste diese Inseln so gerne aufsuchen ?

Es ist richtig, daß besonders feine Feinstaub-Partikel lungengängig sind, sich in den Lungenbläschen ablagern und somit entzündungsauslösend wirken können. Die ab 1.1.2007 ausgerufene Hatz auf alte Diesel-PKW und Fahrzeuge ohne Katalysator wegen des angeblich hohen Ausstoßes an Feinstaub scheint ob der Größe der ausgestoßenen Partikel grotesk. Fakt ist, daß alte Saugdiesel-PKW im Vergleich zu den modernen TDI-Fahrzeugen erheblich größere, und deshalb nicht-lungengängige Partikel ausstoßen und somit weit weniger zur Gesundheitsgefährdung des Menschen beitragen. Die groben Partikel werden meist abgehustet, die feinen bis ultrafeinen Partikel, von den einst steuerbegünstigten TDI-Fahrzeugen emittiert, sind es, die bis in die Lungenbläschen vordringen. Ein Fahrverbot für diese Gattung PKW ist aber aus Berlin nicht zu vernehmen.

Überdies ist die Meßmethode der Feinstaubanlagen nach heutigen Maßstäben als überholt anzusehen, da nach wie vor das Gewicht und nicht die Größe der Partkel gemessen wird. Große Russpartikel aber sind schwerer als feine Partikel und tragen somit in größerem Maße zur Überschreitung der Grenzwerte bei. Es macht also nicht die Masse, sondern die Qualität, den Unterschied. Daher verrät die Größe der Partikel kaum etwas über deren Toxizität. Der Trugschluß der 50µg-Regelung wird deutlich vor Augen geführt, wenn man sich eine einfache Rechnung vorstellt: Ein Partikel von 8µm Durchmesser wiegt genauso viel und wäre nach heutigem Massestandard genauso gefährlich wie 512 Millionen ultrafeine Partikel mit 0,01µm. Dennoch beruht der EU-Grenzwert in der Feinstaubbelastung der Luft (max. 50µg/m³ an 35 Tagen/Jahr) auf dem wissenschaftlich überholten Massekriterium.

Nichtsdestotrotz haben bereits verschiedene bundesdeutsche Städte Luftreinhaltepläne vorgelegt, welche sich einseitig auf die Verbannung der älteren Diesel-PKW sowie Fahrzeuge ohne Katalysator und somit auch unserer Oldtimer aus dem Strassenverkehr konzentrieren. Daß beispielsweise die Industrie oder die privaten Haushalte mit ihren Feuerungsanlagen zu gleichen Teilen Verursacher von Feinstaub sind, wird dabei zu wenig berücksichtigt. Kommentar eines Mitarbeiters des Hessischen Umweltamtes: „Ja, aber beim Fahrzeugverkehr können wir halt am schnellsten eingreifen.“

Wie zweifelhaft diese Maßnahme jedoch letztendlich ist, sollen die folgenden Beispiele aus Berlin veranschaulichen:
  • ein Fahrverbot für LKWs in einer der Hauptverkehrsstrassen von Berlin wurden 3µg/m³ weniger Feinstäube gemessen.
  • Würden Fahrverbote für alle PKW erlassen (was nicht angedacht ist), ließe sich der Wert voraussichtlich um lediglich weitere 3µg/m³ drücken.

Eine Verringerung dieser Effekte jedoch ist zu erwarten durch:

  • Ungehindertes Weiterfahren von Dieselfahrzeugen mit hohem Feinstaub-Ausstoß (z.B. TDI), womit die Fahrverbote nur einen Teil der zugelassenen Fahrzeuge betreffen.
  • • In Baden-Württemberg beträfe es ab 1.1.2007 Fahrzeuge, die mindestens 9 Jahre alt sind, was ca. 5% der PKW ausmacht (-> ein 20stel)!
  • Bürger können nicht einfach zu Hause bleiben, was einen verstärkten Busverkehr erfordert.
In der Sendung FAKT vom 13.06.05, ausgestrahlt im MDR wurde noch ein weiterer, die Luftqualität beeinflussender Faktor vorgestellt: Das Wetter ! Dies haben Experten zwischenzeitlich herausgefunden. Ein Faktor, der in der Feinstaubdiskussion gerne ausgeblendet wird. Besonders problematisch sind Hochdruckwetterlagen und Ostwinde, weiß man am Institut für Troposphärenforschung.

Interessantes Beispiel hierzu bietet der Schwartenberg im sächsischen Erzgebirge. Einfluß von Verkehr, Fehlanzeige. Trotzdem steigt die Feinstaubbelastung hier mit jedem Tag Trockenheit kontinuierlich an. Und so wurde selbst dort oben im Jahr 2004 der Grenzwert von 50µg/m³ Luft zwei Mal überschritten. 2003 kam das sogar 10 Mal vor.

O-Ton Prof. Alfred Wiedensohler, Leibnitz-Institut für Troposphärenforschung in FAKT: „Kommt die Luft von Osten, ist sie angereichert mit Feinstaub. Bei Ostwetterlagen sind die Konzentrationen höher, weil die Luftpartikel nicht ausgewaschen werden (Anm. d. Verfassers: durch Regen) und die Konzentration im Lauf des Transports immer größer wird.“

Und solche sogenannten Ferntransporte werden zum Teil über hunderte von Kilometern herangeweht. Beispiel Berlin: in der Hauptstadt besteht fast 50% der Feinstaubbelastung aus diesen Ferntransporten. Eine Luftbelastung also, für die Autofahrer kaum verantwortlich sind. Für die vielen Grenzwertüberschreitungen im Frühjahr 2005 war vor allem das Wetter die Ursache. Stichwort Trockenheit, zu selten Regen.

Auch der Kommentar des Prof. Wilfried Endlicher ist sehr aufschlussreich. Sein O-Ton aus der Sendung FAKT: „In diesem Frühjahr (Anm. d. Verfassers: 2005) haben wir besonders viele austauscharme Hochdruckwetterlagen und trockene Ostwetterlagen. Das hat dazu geführt, daß die Grundbelastung an Feinstaub besonders hoch ist und deswegen haben schon viele Städte in Deutschland den Grenzwert überschritten. In einem verregneten Frühjahr wäre das vielleicht noch nicht der Fall gewesen.“

Wie wirken sich die beschlossenen Fahrverbote ab 1.1.2007 nun auf Oldtimer aus ? Wenn man sich vor Augen hält, daß der Anteil der fraglichen, regulär zugelassenen Fahrzeuge (über 20 Jahre) laut KBA bei etwa 2% liegt (unter 1 Mio. von über 46 Mio.) und der Bestand der über 25-jährigen laut DEUVET sogar nur bei 0,8%, so kann getrost von keiner Verbesserung der Luftqualität bei Fahrverboten von Oldtimern gesprochen werden. Der Anteil der über 25-jährigen Dieselfahrzeuge liegt sogar bei weit unter 1 Promille und ist gänzlich vernachlässigbar.

Der DEUVET hält vor Augen, daß die durchschnittliche Fahrleistung eines Oldtimers unter 2000 km/Jahr beträgt und diese Fahrleistung typischerweise nicht in Ballungsgebieten abgeleistet wird (Ausnahme: An- und Abreise zu Veranstaltungen in Ballungsgebieten und zum Wohnort). Typischerweise tritt diese Fahrleistung auch nicht zu Stoßzeiten auf, da die Fahrzeuge im Allgemeinen nicht im Berufsverkehr bewegt werden. Sinnvollerweise wurden seitens der Politik für Motorräder bereits die richtigen Schlüsse gezogen: Der Beitrag zur Feinstaubbelastung ist mit bundesweit 3,5 Mio. Motorrädern (2004) zu gering, um ein Fahrverbot zu rechtfertigen. Diesen stehen <1 Mio. mind. 20-jährige Oldtimer gegenüber ! Zusammengefaßt bedeutet dies, daß die über 20-jährigen Fahrzeuge nur einen verschwindend geringen Bruchteil (2-5 Promille !) der Fahrleistung eines „Normal-Fahrzeuges“ ableisten und ein Fahrverbot für Oldtimer sich somit in derselben Größenordnung (von 2-5 Promille) bewegen würde. Eine Verbesserung der Luftqualität ist damit nicht zu erreichen.

Meßbar jedoch wären die Folgen, die eine konsequente Verbannung der Veteranen von bundesdeutschen Straßen hätten. Keine Auftragsvergabe mehr an spezialisierte Werkstätten, kein Umschlag mehr bei Ersatzteilen und Betriebsstoffen und somit in letzter Konsequenz nicht unerhebliche Einbußen an Wirtschaftskraft in einem (noch) boomenden Sektor.

Die Forderung der Oldtimerfahrer an den Gesetzgeber definiert sich daher aus den vorgenannten Sachverhalten: Die Abwendung von generellen Fahrverboten für Oldtimerfahrzeuge.

Doch während in diesem Papier noch vom Feinstaub und den Widersprüchen in den Bemühungen um dessen Eindämmung die Rede ist, hat die Politik bereits einen weiteren Knüppel für die Auto fahrende Fraktion ausgepackt: Die Stickoxide !

O-Ton Dr. Michael Weissenmayer, Landesumweltamt Rheinland-Pfalz in FAKT bezüglich des Bush-Besuches 2004: „Wir haben uns aufgrund der umfangreichen Verkehrssperrungen in der Region Mainz/Wiesbaden schon eine deutliche Reduzierung der Feinstaubbelastung versprochen. Die Verkehrsreduzierung konnte ganz klar an Hand der Stickoxidwerte hier an Hand des Stickstoffmonoxids nachgewiesen werden. Hier waren die Konzentrationen an dem Tag sehr gering. Die Feinstaubbelastung zeigte jedoch keine Reaktion.“
Wir dürfen also weiterhin sehr gespannt sein, ob das Automobil in Zukunft aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wie Mineralöl- und Öko-Steuerbelastung, immer wieder angedachter Maut, steigenden Ölpreisen, kritisch beäugtem Abgasverhalten etc., den Individualverkehr eines Jeden sicherzustellen vermag oder, wie weiland in den Anfangstagen des Automobils vor nunmehr über 100 Jahren, wieder zum Spielzeug für Reiche „geadelt“ wird.

Quellen:
• FAKT/Das Erste/MDR
• Die Zeit
• Pressemitteilungen des Bundes
• DEUVET
• Oldtimerinfo [ www.oldtimer-info.de ]