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Neues von der Abgasuntersuchung

Manchem Fahrer von Oldtimern ab Erstzulassungsdatum 1.7.1969 (Diesel: 1.1.1977) ist sie ein Dorn im Auge: Die am 1.4.1985 eingführte AU-Plakette, die manchem für Autos dieser Altersklasse fremdartig vorkommt. Nun steht das Ende der AU-Plakette vor der Tür. Ab dem 1.1.2010, mit Einführung der UMA, ist es so weit.

Neu ab dem 1.1.2010 ist die UMA (Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems) im Rahmen der Hauptuntersuchung. Zur Vereinfachung der Abläufe werden daher zukünftig für alle Fahrzeuge -auch für AU-pflichtige Oldtimerfahrzeuge, bei denen die UMA aus naheliegenden Gründen nicht anwendbar ist- HU und AU zeitlich zusammengelegt und das Bestehen mit einer gemeinsamen Plakette auf dem hinteren Kennzeichen dokumentiert.

Wichtig: Die Durchführung der AU in einer Fachwerkstatt vor der Fahrt zur HU ist weiterhin zulässig, allerdings sollte man im eigenen Interesse beachten, daß HU-Prüfer im nächsten Jahr eine ordnungsgemäße Durchführung der AU nur anerkennen, wenn die AU-Nachweise mit Merkmalen vorliegen, die Fälschungen erschweren.

Das Ergebnis der AU ist dem HU-Prüfer anhand des AU-Nachweises vorzulegen, der es neben der AU-Kontrollnummer in den Untersuchungsbericht übernimmt. Die Einhaltung der Abgasvorschriften wird dann nur noch mit der HU-Plakette und dem HU-Untersuchungsbericht bescheinigt.

Zur reibungslosen Umsetzung der Vorgaben gilt es zu beachten, dass die Nachweis-Siegel für die AU mit einer Jahreszahl des Ausgabejahres versehen werden. Übergangsweise sind bis Ende 2010 dürfen auch Nachweis-Siegel ohne Jahreszahlzulässig.

Wichtig: Die abgelaufene, alte AU-Plakette darf nach Zuteilung der neuen HU/AU-Plakette am hinteren Kennzeichen nicht am vorderen Kennzeichen verbleiben. Vielmehr wird die AU-Plakette entfernt und die Reste mit einer weissen, runden, reflektierenden "Reparaturplakette" überklebt.

 

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.7.1969 (Ottomotor) bzw. 1.1.1977 (Dieselmotor) bleibt alles beim Alten.