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Verbraucherlobby: Verbrauchsangaben bei Neuwagen mangelhaft

Der Autohandel weist bei Neuwagen den Spritverbrauch und den Ausstoß an schädlichem Kohlendioxid (CO2) laut Verbraucherlobby nur mangelhaft aus. Trotz gesetzlicher Verpflichtung sei die Kennzeichnung in nicht einmal der Hälfte der untersuchten Fälle (45,1 Prozent) ordnungsgemäß umgesetzt, monierte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), Gerd Billen, am Dienstag.

42 der 625 untersuchten Autohäuser (6,7 Prozent) hätten in der Stichprobe im Juni auf die verlangte Sprit- und Emissions-Kennzeichnung ganz verzichtet. „In Niedersachsen lag die Quote hierfür sogar bei 20,3 Prozent, in Baden-Württemberg bei 14,3 Prozent und in Sachsen bei 13,8 Prozent.“

Für diese Entwicklung machte Billen die Länder wegen mangelnder Kontrollen verantwortlich. „Verbraucher haben ein Recht auf Information - auch und gerade beim Autokauf“, kritisierte er. Wenn ihnen aber die gesetzlich zustehende Informationen zum Spritverbrauch vorenthalten werde, koste das im Zweifel Geld. Der Klimaschutz werde behindert.

Seit dem 1. November 2004 gilt in Deutschland die „Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ (EnVKV). Sie soll Autokäufern gerade auch bei Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen eine Entscheidungshilfe geben. Autohersteller und Autohäuser haben die Pflicht, die Angaben direkt am Fahrzeug, im Verkaufsraum und in einem Leitfaden auszuweisen.

Quelle: kfz-betrieb.de