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Umzug mit Rotem 07-Kennzeichen - Bestandsschutz

  Bei Umzug ist der Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen so gut wie sicher.

Nachdem nun abschließend alle Bundesländer die Anfragen des DEUVET zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen beantwortet haben, kann dieser für den Fall des Umzuges nahezu flächendeckend Entwarnung geben.

Im Einzelnen:

  • In allen Bundesländern - außer Berlin - gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz bei Umzug.
  • In Berlin gilt der Bestandsschutz nur für Umzüge innerhalb des Stadtstaates.
  • Diese Regelungen sind verwaltungsintern und geben dem Halter der Kfz keine einklagbaren Rechte.

Da diese Regelungen für den Einzelnen nicht einklagbar sind, bittet der DEUVET seine Mitglieder, sich bei Problemen mit dem Bestandsschutz direkt an ihn zu wenden, damit er mit dem jeweiligen Landesverkehrsministerium Verbindung zwecks Lösung des Problems aufnehmen kann.