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Ein "Minus" für deutsche Kennzeichen in Italien und Österreich

„Wir hätten da gerne einmal ein Problem“ müsste es wohl heißen. Die große Frage ist, wann ein Kennzeichenschild mit der ZB I ( Fahrzeugschein) übereinstimmt. Oft genug hängt es nur am „Minus“ in Papieren und Kennzeichen.

Die alten Kennzeichen vor Einführung des Euro-Feldes trugen nach den Kreisbuchstaben ein „Minus“ vor den Erkennungsbuchstaben. Mit dem Euro-Feld entfiel dies in der Regel.

Die Fahrzeugpapiere haben bis heute zumeist das „Minus“ zwischen Kreis- und Erkennungsbuchstaben. Der Erfolg war, dass in der ZB I zwar ein „Minus“ vermerkt war, aber es auf dem Kennzeichen-Schild entfiel.

Daraus schlossen italienische und österreichische Behörden bei der Eingabe von Daten in EG-Kontrollgeräten, daß Kennzeichenschilder ohne „Minus“ und Fahrzeugpapiere mit „Minus“  nicht übereinstimmen und die Identität von Kennzeichenschild und Fahrzeugpapieren somit nicht gegeben ist.

Das Ergebnis sind hohe Bußgelder von bis zu 500 € in Italien und Österreich.

Der Bund-Länder-Fachausschuss für Kfz-Zulassung hat das Problem erkannt und die Bundesländer aufgefordert, ihre Zulassungsstellen bei jeder Befassung mit Zulassungsfragen künftig zu bitten auf die Übereinstimmung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichenschilder zu achten.

Nur ist das der Weisheit letzter Schluß? Niemand weiß wie viele Zulassungen von der Problematik betroffen sind.

Während Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bislang keine Lösungen anbieten können, wurde die Angleichung von Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren in Baden-Württemberg und Hessen nahezu lückenlos umgesetzt. Über Informationen aus weiteren Bundesländern setzen wir Sie noch in Kenntnis.

Einzig in der Frage der Gebühren ist man sich dort noch uneins. Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Hessen werden zum Teil noch Gebühren für die Änderung der Fahrzeugpapiere gefordert.

Da es sich nicht um ein Verschulden der Fahrzeughalter handelt, ist eine Gebührenerhebung nicht zulässig.